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WIRKUNGSZIEL

Schutz und Erhalt des Wassers und des Waldes als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch und Natur

Schutz und Erhalt der Lebensgrundlagen und Lebensräume für Mensch und Natur durch nachhaltige Sicherung der Ressource Wasser, der Infrastruktur zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sowie durch nachhaltige Stärkung der Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel wurde – bezogen auf den im Jahr 2023 angestrebten Erfolg – überplanmäßig erreicht.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. das Wasserrechtsgesetz geben vor, dass in allen Gewässern (Grund- und Oberflächengewässern) bis zum Jahr 2027 der gute Zustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden muss. Die gewonnenen Erfahrungen aus der laufenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie fließen in die weiteren Planungen mit ein. Es zeigt sich, dass die Nutzungsansprüche an die Wasserressourcen vor allem im Bereich der Energieerzeugung aber auch der Landwirtschaft hoch sind. Die Auflösung dieses Spannungsfeldes zwischen Nutzung und Schutz des Wassers steht im Mittelpunkt der Diskussionen im Zuge der Planungen.

Im Bereich der gewässerökologischen Maßnahmen konnte die Zielsetzung der Kennzahl „Hydromorphologisch sanierte Gewässerabschnitte“ überplanmäßig erreicht werden, da seit Mitte 2020 zusätzliche Förderungsmittel im Umfang von 200 Mio. Euro für die Jahre 2020-2027 bereitgestellt wurden und zudem das Förderungsausmaß durch die Bereitstellung zusätzlicher Förderungsmittel aus dem Biodiversitätsfonds des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie angehoben werden konnte. Die vorgesehenen Kommissionssitzungen zur Begutachtung und Genehmigung der Förderungsansuchen (Meilensteine) wurden planmäßig durchgeführt. Die Umsetzung der Maßnahmen basiert in Österreich auf einer Kombination aus hoheitlichen Vorgaben und freiwilligen Initiativen, ausgelöst durch finanzielle Anreize. Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln des Bundes stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie dar.

Der Zielwert der Kennzahl zu Nitrat und Pestiziden im Grundwasser zeigt grundsätzlich eine positive Entwicklung und konnte im Jahr 2023 überplanmäßig erreicht werden. Die vorgegebenen Schwellenwerte werden von den meisten der circa 180 untersuchten Parameter deutlich unterschritten.

Die Zielsetzung zur Kennzahl „Sanierungsrate bei geförderten Trinkwasser- und Abwasserleitungen pro Jahr“ konnte ebenfalls überplanmäßig erreicht werden. In den Folgejahren könnte es bei dieser Kennzahl nach wie vor zu einer gewissen Schwankungsbreite kommen, wenn höhere Investitionen in die Ersterrichtung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel (wie etwa die Neuerrichtung von Verbundleitungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung) erforderlich werden.

Die geplanten Maßnahmen „Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele“ und „Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft“ wurden zur Gänze umgesetzt.

Wasser ist ein zentrales Lebenselement, dem in der Agenda 2030 ein eigenes Nachhaltigkeitsziel (SDG 6) zugeordnet ist. Über Querbeziehungen tragen Aktivitäten der Wasserwirtschaft wesentlich zur Zielerreichung sämtlicher weiterer Nachhaltigkeitsziele neben dem SDG 6 bei. Mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) liegt ein bundesweites Planungsinstrument vor, das alle sechs Jahre aktualisiert wird. Das Maßnahmenprogramm des NGP sowie ein eigenes Kapitel zu Klimawandel mit Querbezügen zur Nationalen Klimawandelanpassungsstrategie beschreiben Maßnahmen, die direkt zur umfassenden Zielerreichung von SDG 6 und den SDG-Unterzielen 13.1 sowie 15.1 beitragen. Für die SDG 6-Unterziele im Bereich der Trinkwasser- und Sanitärversorgung (SDG 6.1, SDG 6.2, SDG 6.b) und die internationale Zusammenarbeit (SDG 6.5) geht man von einer vollständigen Zielerreichung aus, in Bezug auf Gewässerqualität und -ökosysteme (SDG 6.3 und SDG 6.6) und Wassernutzungen (SDG 6.4) ist zumindest ein sehr hoher Grad der Zielerreichung sichergestellt.

In Anbetracht der Herausforderungen des Klimawandels sowie den langen Produktionszeiträumen in der Forstwirtschaft ist festzuhalten, dass die einzelnen Kennzahlen nur mittel- bis langfristig beeinflussbar sind. Die Kennzahl „Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen“ wurde überplanmäßig erreicht. Einflussfaktoren dafür waren auch der Schadholzanfall und Holzpreise. Der Istzustand 2023 für die Kennzahl „Jährliche Nettospeicherung von Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten durch die Kategorie „Managed Forest Land“ und Holzprodukte daraus gemäß EU-LULUCF-Verordnung 2023/839“ ist erst ab Ende April 2025 verfügbar. Der jüngst vorliegende Istzustand 2022 zeigt mit -5,3 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten (Senke) eine Übererfüllung des für 2022 angesetzten Zielzustandes. Die Maßnahme „Umsetzung wesentlicher wald- und holzbezogener Strategien, Programme und Initiativen (LE 2014-2020+, GAP-Strategieplan 2023-2027, Österreichische Waldstrategie 2020+, Österreichischer Waldfonds, Österreichische Holzinitiative)“ wird insgesamt mit „zur Gänze erreicht“ beurteilt.

Eine leistungsfähige Forst- und Holzwirtschaft schafft viele Arbeitsplätze vor allem in den ländlichen Regionen. In der gesamten Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft sorgen rund 300.000 Arbeitsplätze für Beschäftigung in den Regionen. Jeder 17. Euro Wertschöpfung ist somit auf die Forst- und Holzwirtschaft zurückzuführen.

Der österreichische Wald steht durch die Auswirkungen des Klimawandels unter hohem Druck: Extremwetterereignisse, Trockenheit und Schädlingsbefall führen zu hohen Schadholzmengen und infolge zu Störungen des Marktes. 2023 betrug der Schadholzanteil 47,4 %. Um die Waldbäuerinnen und Waldbauern zu entlasten, den Borkenkäferbefall zu reduzieren, klimafitte Wälder zu entwickeln und die Verwendung von Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz zu stärken, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 die Einrichtung des Waldfonds beschlossen. Dieser Fonds ist das größte Rettungs- und Zukunftspaket der zweiten Republik für die heimischen Wälder und wurde 2023 nochmals verlängert; Genehmigungen sind bis 2027 und Auszahlungen bis 2029 möglich.

Die Österreichische Forst- und Holzwirtschaft trägt zu zahlreichen Sustainable Development Goals bzw. zu deren Unterzielen bei. Eine genaue Auflistung findet sich unter: https://info.bml.gv.at/themen/wald/eu-international/Wald-und-SDGs.html

Mit der aktiven nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Sinne von SDG 15 zielt die Österreichische Forstpolitik auf die Sicherstellung aller Waldfunktionen ab. Die Kennzahl 42.3.3 (Holzmenge) ist unmittelbar mit den SDG-Unterzielen 15.1 und 15.2 in Bezug zu setzen, da sie ein Indikator ist, welcher zeigt, dass die Nutzungsrate des österreichischen Waldes innerhalb des nachhaltigen Zuwachses liegt und es zu keiner Übernutzung kommt. Andererseits gilt es aber auch, den Zuwachs soweit als möglich im Rahmen der Nachhaltigkeit zu nutzen, um die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und um klimarelevante CO₂-Substitutionseffekte von Holz bestmöglich zu nützen. Zudem ist eine aktive nachhaltige Waldbewirtschaftung Voraussetzung, um die Widerstandskraft der Wälder gegenüber klimabedingten Gefahren (SDG-Unterziel 13.1) zu erhöhen und klimafitte Waldbestände aufzubauen (SDG-Unterziel 13.2). Für die Sicherstellung einer aktiven, nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind fundierte rechtliche, strukturelle, finanzielle und institutionelle Rahmenbedingungen ausschlaggebend, welche in Österreich ständig angepasst und weiterentwickelt werden (SDG-Unterziel 13.3).