Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich zeichnet sich durch ein relativ hohes BIP pro Kopf und eine – auch vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie – weiterhin vergleichsweise niedrige Arbeitslosigkeit aus. Bei der Innovationsleistung im Zeitraum von 2011 bis 2020 weist Österreich ein deutliches Wachstum auf. Der Summary Innovation Index (SII) lag im EIS 2022 bei 118 % des EU-Durchschnitts, der angestrebte Zielwert wurde somit überwiedgend erreicht. Österreich lag zuletzt im EIS 2021 weiterhin auf Platz 8 und blieb in der eng beieinanderliegenden Gruppe der „strong innovators“. Ein Vordringen in die Gruppe der Innovation Leader (SII ab EIS 2020 mindestens 125 % statt bisher 120 % des EU-Durchschnitts, das sind die Länder BE, FI, DK, SE) wurde bis 2020 jedoch nicht erreicht.
Die vom BMDW gesetzten Förderungsschwerpunkte – wie insbesondere die Förderung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Adressierung bislang nicht forschungsaktiver Unternehmen z. B. durch den Innovationsscheck – tragen zu einer positiven Entwicklung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes bei, die sich auch in einer positiven Entwicklung der gewählten Kennzahlen widerspiegelt.
Wesentliche Beeinflussungen des Umfelds durch externe Faktoren (wie z. B. wirtschaftliche Entwicklung, EU-Rahmenprogramm, globaler Wettbewerb) sowie von Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben (intern) sind seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen nicht zu verzeichnen. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie ab 2020 sind derzeit noch nicht in vollem Umfang abschätzbar, sind allerdings für die Zielerreichung 2020/2021 nicht relevant, da die statistischen Daten noch aus der Zeit vor der Pandemie stammen (2019).
Die Vorhaben des BMDW leisten einen wesentlichen Beitrag zum SDG-Unterziel SDG 8.3: Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, [..] sowie zum SDG-Unterziel 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen“ und im Speziellen einen Beitrag zur Veränderung der Indikatoren 9.5.1 „Forschungsquote“ sowie 9.5.2 „Wissenschaftliches Personal, Vollzeitäquivalente“.