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WIRKUNGSZIEL

Gleichstellung im FTI-Sektor

Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen.

2015
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es sind keine wesentlichen Beeinflussungen des Umfelds durch externe Faktoren (wie z.B. wirtschaftliche Entwicklung, EU-Rahmenprogramm, globaler Wettbewerb, Bewusstseinsbildung) sowie von Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben (intern) seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen zu verzeichnen.

Neben einer allgemeinen Steigerung der Zahl von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen wird vor allem eine deutliche Erhöhung des derzeit unterdurchschnittlichen Anteils von Frauen an diesen Arbeitsplätzen angestrebt. Während bei der absoluten Anzahl der weiblichen Beschäftigten in F&E im Unternehmenssektor erste Erfolge erzielt werden konnten, konnte bisher noch keine Erhöhung des Anteils an Frauen beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Personal im Unternehmenssektor erreicht werden. Veränderungen – in der Bewusstseinsbildung sowie strukturell – finden nur langsam statt, die Erreichbarkeit der gesetzten Zielzustände unter der Annahme von Steigerungen muss somit als sehr ambitioniert eingeschätzt werden. Eine verstärkte Fortführung der bisherigen Maßnahmen und eine weiterhin konsequente Förderungspolitik erscheinen daher umso notwendiger. Als Beispiel sei die laufende Weiterentwicklung von Bewertungskriterien hinsichtlich Förderungen von Vorhaben im FTI-Bereich nach genderspezifischen Kriterien sowie ein verstärktes Gendermonitoring erwähnt. Eine Koordination von haushaltsrechtlich relevanten Aspekten der Gleichstellung findet in regelmäßigen Abständen durch das BKA über alle Ressorts hinweg statt, zusätzliche Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung befinden sich im Aufbau.