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WIRKUNGSZIEL
Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind verfassungsrechtlich festgelegt.
Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind verfassungsrechtlich festgelegt. Die Präsidentschaftskanzlei hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen (Art. 67 a B-VG).
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.