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WIRKUNGSZIEL

Förderung von Breiten- und Gesundheitssport

Sport und Bewegung als Grundlage werden für eine gesunde Lebensführung in allen Altersgruppen gestärkt

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Steigerung der sportlichen Aktivität der Bevölkerung ist im Hinblick auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung in Österreich erstrebenswert. Sport und Bewegung kommt aufgrund der wissenschaftlich überzeugend nachgewiesenen positiven Effekte eine besondere Bedeutung zu. Als wissenschaftlich belegter Nutzen von regelmäßiger körperlicher Aktivität für die Gesundheit seien überblicksmäßig positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-, Atmungs-, Nerven-, Verdauungs-, Hormon- und Immunsystem, den Bewegungsapparat und die Psyche genannt.

Das Wirkungsziel konnte im Jahr 2023 erreicht werden, wobei das Ergebnis der Kennzahl 17.4.1 durch bedarfsgerechte Anpassungen von „Bewegt im Park“ übererfüllt werden konnte.

Im Zusammenhang mit der zur Gänze erreichten Kennzahl 17.4.2 (Gesamtindex „Kinder gesund bewegen 2.0“), welche die gleichmäßige Entwicklung aller wesentlichen Bereiche des Programms „Kinder gesund bewegen 2.0“ in ihrer Gesamtheit und ihren Zusammenhängen abbildet, kann festgehalten werden, dass im Schuljahr 2022/23 die bislang höchste Anzahl an Übungsleiter:innen und Sportvereinen in die Umsetzung des Programms einbezogen wurde.

Aufgrund der eingangs dargelegten positiven Effekte von Sport und Bewegung auf die Gesundheit leistet das Wirkungsziel 17.4 einen Beitrag zum SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, insbesondere zu Teilziel 3.4 „Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern“.