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Vorhaben

Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")

Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -22.671

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Durch die COVID-19-Krise ist der nationale und internationale Reiseverkehr vorübergehend zum vollständigen Erliegen gekommen. Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft war und ist von dieser Entwicklung besonders stark betroffen. Vor der Krise kamen 74 % der Gäste in Österreich aus dem Ausland. Für die Reiseentscheidung in- und ausländischer Gäste ist vor diesem Hintergrund der Aspekt der Sicherheit und der gesundheitlichen Vorsorge von besonderer Bedeutung. So zeigt eine kürzlich veröffentlichte Befragung in wichtigen Herkunftsmärkten („Studie Winterpotenziale 2021/2022 in AT, DE, CH, NL, UK, CZ, PL; NIT/Österreich Werbung“), dass die Reiseplanung auch in der Wintersaison 2021/2022 wesentlich von der Situation vor Ort (u.a. geringe Inzidenzen, gute Hygiene) abhängen wird.

Beherbergung und Gastronomie bilden gemeinsam mit Leistungen von Schneesportlehrkräften und -betreuungskräften, Fremdenführern, Reisebetreuern oder alpinen Führungskräften – die überwiegend vom ortsfremden Gast in Anspruch genommen werden – das touristische Dienstleistungsbündel, welches der Gast unmittelbar mit einer Destination assoziiert. Infolge des ausgeprägten Dienstleistungscharakters kommt es zu regelmäßigem Kontakt mit den in diesen Betrieben tätigen Personen.

Nach dem kompletten Entfall der Wintersaison 2020/2021 ist für die Wintersaison 2021/2022 durch bestmögliche Vorbeugungsmaßnahmen entsprechend Vorsorge zu treffen. Zu diesem Zweck soll die förderbare Leistung unverändert bleiben (PCR-Test bzw. „Gold-Standard“) und weiterhin von Förderungswerbern gemäß § 5 der Sonderrichtlinie unabhängig vom Impfstatus in Anspruch genommen werden können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ hat durch die Möglichkeit einer Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 während der COVID-19 Pandemie auch einen Beitrag zum SDG-Unterziel 8.8 („Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern“) geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich

Beschreibung des Ziels

Nach dem kompletten Entfall der Wintersaison 2020/2021 ist für die Wintersaison 2021/2022 durch bestmögliche Vorbeugungsmaßnahmen entsprechend Vorsorge zu treffen. Zu diesem Zweck soll das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ verlängert und die förderbare Leistung unverändert bleiben (PCR-Test bzw. „Gold-Standard“), sodass diese weiterhin von Förderungswerbern gemäß § 5 der Sonderrichtlinie unabhängig vom Impfstatus in Anspruch genommen werden kann.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Abfederung des Nächtigungsrückganges in der Wintersaison 2021/2022 [%]

Istwert

27,7

%

Zielzustand

25,0

%

Datenquelle: Statistik Austria: Nächtigungsstatistik ab 1974 nach Saison


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wird beabsichtigt, durch eine fortgesetzte Förderung Förderungswerber gemäß § 5 der Sonderrichtlinie zu motivieren, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. Geeignete organisatorische Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, dass möglichst Viele dieses Angebot annehmen, damit potentielle Ansteckungsmultiplikatoren zeitnah identifiziert werden können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation im Tourismus und am touristischen Arbeitsmarkt geleistet. In Bereichen mit erhöhter Personenmobilität besteht auch gesundheitspolitisch ein erhebliches öffentliches Interesse an vermehrten Testungen.

Basis der Förderung ist eine Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014). Die Förderung erfolgt durch eine Individualförderung der einzelnen Beschäftigten bzw. der in diesen Betrieben gesetzlich zulässig tätigen Personen gemäß § 5 der Sonderrichtlinie. Vom Bund werden die Kosten, die in der Sonderrichtlinie als Maximalbetrag festgelegt sind, für maximal eine Untersuchung pro Kalenderwoche pro Förderungsnehmer übernommen. Von der Förderung umfasst sind Abstrichnahme, Aufbereitung der Proben, Durchführung des Tests, Befundung und Einmeldung der Testergebnisse. Verantwortlich für die Durchführung dieser Schritte sind die Labors, die anschließend die Leistungen direkt mit der Abwicklungsstelle verrechnen. Die teilnehmenden Labors haben die Voraussetzungen der Sonderrichtlinie zu erfüllen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2022
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-22.671

Tsd. Euro

Plan

-35.670

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

689

Tsd. Euro

Plan

1.350

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

21.982

Tsd. Euro

Plan

34.320

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.671

Tsd. Euro

Plan

35.670

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-22.671

Tsd. Euro

Plan

-35.670

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

689

Tsd. Euro

Plan

1.350

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

21.982

Tsd. Euro

Plan

34.320

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.671

Tsd. Euro

Plan

35.670

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Teilnahme am Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ basierte auf der freiwilligen Teilnahmeentscheidung der einzelnen Beschäftigten. Die Inanspruchnahme und somit der Mittelbedarf für 2022 wurden auf Basis des 2021 evaluierten Zeitraums und unter einer angenommenen Laufzeit bis Ende April 2022 geschätzt. Der im Vergleich zur Schätzung verminderte Bedarf ergibt sich vor allem aus der frühzeitigen Einstellung des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ mit Ende März 2022 aufgrund der Änderung der österreichischen Teststrategie. Zudem hatten neben dem wellenartigen Verlauf der COVID-19 Pandemie auch die Schaffung weiterer Testangebote sowie die Ausrollung der Impfkampagne direkten Einfluss auf die tatsächliche Inanspruchnahme und damit den Mittelbedarf. Darüber hinaus konnte der Aufwand für Abwicklungskosten durch das effiziente Zusammenwirken der involvierten Stellen im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung deutlich reduziert werden.

Gesamtbeurteilung

Die COVID-19 Pandemie hat den nationalen und internationalen Reiseverkehr im Frühjahr 2020 zum beinahe vollständigen Erliegen gebracht. Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft war und ist von der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 besonders stark betroffen. Während im Jahr 2019 mit rund 152,7 Mio. verzeichneten Nächtigungen ein erneuter Rekordwert aufgestellt werden konnte, mussten im Verlauf der COVID-19 Pandemie neue Wege gefunden werden, um Urlaub in Österreich sicher und attraktiv zu machen (BMLRT 2020: Tourismus Österreich 2019).

Die Unternehmen setzten daher alles daran, um in ihren Betriebsstätten mit Präventionskonzepten und zahlreichen Maßnahmen größtmögliche Sicherheit für Beschäftigte und Gäste gewährleisten zu können. Vor dem Hintergrund, dass rund 74 % der Touristinnen und Touristen aus dem Ausland nach Österreich kommen, wurden auch ergänzende Maßnahmen geprüft, um das Sicherheitsgefühl zu stärken und grenzüberschreitenden Tourismus wieder zu ermöglichen. Der dahingehende Handlungsbedarf war auch ob der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Tourismuswirtschaft für Österreich, die etwa im Jahr 2018 für einen Anteil von 7,3 % am Brutto-Inlandsprodukt (BIP) sowie einen Beitrag zur Gesamtbeschäftigung in Höhe von 7,8 % verantwortlich gezeichnet hat, unzweifelhaft (BMLRT 2020: Tourismus Österreich 2019).

Mit dem Ziel, das Vertrauen der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich für die folgenden Tourismussaisonen wiederherzustellen, nahm die Bundesregierung im Ministerrat am 24. Juni 2020 die Initiative des damals für Tourismus zuständigen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zustimmend zur Kenntnis, eine risikobasierte Testung für Beschäftigte von Tourismusbetrieben durch staatliche Maßnahmen umzusetzen. Eine regelmäßige Testoffensive sollte nicht zuletzt auch international den Tourismusstandort Österreich sichern und eine Stärkung des Sicherheitsgefühls beim grenzüberschreitenden Tourismus ermöglichen.

Mit der Finanzprokuratur, der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) und der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) konnten binnen weniger Tage tatkräftige Partnerinnen gefunden werden, um das auch zeitlich ambitionierte Vorhaben umzusetzen. Das konstruktive Zusammenwirken ermöglichte innerhalb von weniger als zwei Wochen bereits die Durchführung erster Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 im neugeschaffenen Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“.

Der Zeitraum Anfang Juli 2020 bis Ende Oktober 2021 wurde bereits im Jahr 2021 evaluiert (Bericht zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung 2021). Die gegenständliche Evaluierung betrifft den Zeitraum Anfang November 2021 bis Ende März 2022, in dem im Rahmen des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ rd. 485.000 freiwillige und kostenlose PCR-Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 durchgeführt wurden. Im gesamten Förderungszeitraum sind über 2,5 Mio. geförderte Testungen erfolgt. Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer waren die Beschäftigten, die getestet wurden. Die mit der Abwicklung der Förderungen verbundenen Herausforderungen wurden durch eine ausschließlich digitale Lösung bzw. einen elektronisch abgeschlossenen Förderungsvertrag bewältigt.

Vor dem Hintergrund der freiwilligen Teilnahmeentscheidung der einzelnen Beschäftigten stellten sich Schätzungen zur Inanspruchnahme schwierig dar, wobei sich die Abweichungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme mit den zwischenzeitlich erlangten Erfahrungswerten verringern ließen. Die Inanspruchnahme wurde in der WFA für die ursprünglich geplante Laufzeit zwischen 1.11.2021 und 30.4.2022 auf bis zu 780.000 Testungen geschätzt. Aufgrund der freiwilligen Teilnahme und nicht zuletzt auch da das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ aufgrund der Änderungen in österreichischen Teststrategie mit Ende März 2022 eingestellt wurde, konnte dieser geschätzte Wert nicht erreicht werden.

Zur Evaluierung wurde die Entwicklung der Nächtigungszahlen während der verlängerten Laufzeit des Testangebotes „Sichere Gastfreundschaft“ in der Wintersaison 2021/2022 mit Werten vor der COVID-19 Pandemie (Wintersaison 2018/2019) verglichen. In der Wintersaison 2021/2022 wurden 52.727.012 Nächtigungen in Österreich verzeichnet (13 Mio. Inlands- und 39,8 Mio. Auslandsnächtigungen). Im Vergleich dazu lag dieser Wert 2019 bei 72.915.300 Mio. (16,5 Mio. Inlands- und 56,4 Mio. Auslandsnächtigungen), sodass der Nächtigungsrückgang insgesamt 27,7 % beträgt und das Ziel zur Gänze erreicht werden konnte.

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ hat die damals noch in Aufbau befindlichen flächendeckenden PCR-Testangebote ergänzt und den Beschäftigten im Tourismus standen ab Juli 2020 ununterbrochen kostenlose PCR-Testmöglichkeiten zur Verfügung.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen