Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Abschluss eines Förderungsvertrags mit der Ludwig Boltzmann Gesellschaft für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021

Abschluss eines Förderungsvertrags mit der Ludwig Boltzmann Gesellschaft für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -7.295

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die LBG ist als eine der zentralen Einrichtungen im Forschungsfinanzierungsgesetz derzeit eine Forschungsorganisation mit thematischen Schwerpunkten in Medizin, Life Sciences und den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Eine Stärkung insbesondere der translationalen Forschung ist laut dem aktuellen Regierungsprogramm in Österreich, aber auch in den Zielsetzungen der Forschungsprogramme der EU enthalten. Die LBG unterstützt das Erreichen der gegenständlichen Zielsetzung und setzt damit auch die Ziele der FTI-Strategie 2030 mit ihren Vorhaben um.
Einerseits trägt die LBG zur Stärkung des Standorts Österreich, andererseits zur Wirksamkeit im Gesundheitsbereich bei. Darüber hinaus fokussiert sich die LBG auf die Förderung von jungen Talenten. Laut dem aktuellen Regierungsprogramm soll die LBG künftig ihr Profil im Bereich Gesundheit noch weiter stärken, indem sie die inhaltliche Ausrichtung auf Grundlagenforschung mit starkem gesellschaftlichen Impact im Medizinbereich setzt.

In diesem Sinne trägt das Vorhaben zum UN-Nachhaltigkeitsziel 9, Unterziel 5 bei (SDG 9.5 Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen).

Das Bundesgesetz über die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsfinanzierungsgesetz – FoFinaG) wurde 2020 beschlossen und legte somit auch die Grundlage für eine neue Governance: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2a des FoFinaG ist die Ludwig Boltzmann eine zentrale Forschungseinrichtung. Gemäß den Übergangsbestimmungen des FoFinaG (§ 10 Abs. 2 Z 3 lit. b) ist der einjährige Förderungsvertrag 2021 auf die Dauer der Leistungsvereinbarung (LV) 2022-2023 anzurechnen, womit sich eine gesetzliche Gesamtdauer der LV von drei Jahren gemäß FoFinaG ergibt. Gemäß § 8 Abs. 1 FoFinaG findet sich seit 2020 im Österreichischen Forschungs- und Technologiebericht (FTB) jährlich ein sehr ausführliches Monitoring zu den Wirkungen der zentralen Akteure des österreichischen Forschungs- und Forschungsförderungssystems und somit auch zur LBG. Dieses Monitoring wird öffentlich publiziert und dem Nationalrat laut FOG berichtet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung der interdisziplinären und translationalen Forschung

Beschreibung des Ziels

Im Fokus der Forschungsarbeiten aller Ludwig Boltzmann-Institute steht die wissenschaftliche Auseinandersetzung zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen und Fragestellungen. Daher kommt der translationalen Forschung, die durch eine starke Wechselwirkung zwischen Grundlagenforschung und Anwendung gekennzeichnet ist, eine wesentliche Bedeutung innerhalb der Ludwig Boltzmann Gesellschaft zu.

So betreiben Forscherinnen und Forscher der Ludwig Boltzmann Gesellschaft hochwertige Grundlagenforschung mit dem Ziel, diese in weiterer Folge anwenden zu können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind sich zunehmend bewusst, dass eine Struktur geschaffen werden muss, die diesen Austausch von unterschiedlichem Know-how und Zugängen optimal ermöglichen kann. So wird eine „institutionelle Brücke“ (Zusammenarbeit von akademischen Einrichtungen und anwendenden Organisationen) geschaffen, die die Interaktion der jeweiligen Forschungslogik ermöglicht und innovativen Forschungsoutput bewirkt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Publikationen - 2021 [Anzahl]

Istwert

733

Anzahl

Zielzustand

800

Anzahl

Datenquelle: LBG

Ziel 2: Modernes Partnerschaftsmodell – Inkubator für die nachhaltige Etablierung von Forschungs- und Innovationsstrukturen

Beschreibung des Ziels

Schwerpunkte ausrichten und mit ihrem Profil abstimmen. So arbeiten nationale und internationale Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und des öffentlichen Sektors zusammen, um je nach Problemstellung ein kohärentes Forschungsprogramm zu entwickeln, welches gemeinsam finanziert und durchgeführt wird, um den jeweils größtmöglichen Nutzen zu erhalten. Ein weiterer Vorteil sind gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Partnerinnen und Partnern zur Verfügung stehen.

Bezeichnend für das partnerschaftliche Modell der LBG sind die unterschiedlichen Kombinationen und die Vielfalt der Partnerinnen und Partner, die innerhalb eines Ludwig Boltzmann-Instituts synergistisch zur Beantwortung von komplexen Fragestellungen beitragen. Dieses Modell verfolgt die Bündelung von notwendigen Ressourcen, wie entsprechende Geldmittel, geeignete Infrastruktur als auch die erforderliche Anzahl und Diversität an Forschenden, um für alle Beteiligten einen Mehrwert bei den Ergebnissen zu erzielen.

Durch die Einbeziehung der Anwenderinnen und Anwender (User) wird der Kreis der Forschungsakteurinnen und -akteure erweitert und durch die Heterogenität der jeweiligen Partnerinnen und Partner aus Universitäten, Unternehmen, Behörden, Museen, Versicherungen, Bibliotheken, Krankenhäusern, etc. entwickeln sich neue Methoden und Zugänge, die innovativen Forschungsoutput ermöglichen. Nicht außer Acht zu lassen ist die dabei erzielte finanzielle Hebelwirkung, die zusätzliche Ressourcen mit sich bringen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Positiv evaluierte Institute – Überführungsszenarien - 2021

Ausgangszustand 2014:

Im Jahr 2014 gab es zwei, in den Jahren 2017 und 2018 fünf abgeschlossene Evaluierungen von Ludwig Boltzmann-Instituten bei denen ein Weiterführungsszenarium Gegenstand der Evaluierung war. In den Jahren 2019 und 2020 wurden bei insgesamt sieben Instituten, somit für zwei zusätzliche Institute, ein positiv evaluiertes Überführungsszenario vorgelegt.

Zielzustand 2022:

Für das Jahr 2021 ist keine Evaluierung für ein Überführungsszenario vorgesehen, der Indikator wird jedoch beibehalten. Die Evaluierung im Sinne eines Überführungsszenarios ist für die kommende Periode vorbereitet.

Istzustand 2022:

Die Anzahl der positiv evaluierten Überführungsszenarien beträgt 7.

Datenquelle:
LBG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 3: Qualitätssicherung und Evaluierung

Beschreibung des Ziels

Das Ziel der Ludwig Boltzmann Gesellschaft ist es, Forschungsergebnisse auf einem hohen Qualitätsniveau zu generieren. Dabei sind Wettbewerb und Qualitätssicherung wesentliche Elemente, um qualitativ hochwertige Forschung zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden Ludwig Boltzmann Institute regelmäßig evaluiert. Die laufende Qualitätskontrolle in Scientific Advisory Boards, Wissenschaftliche Evaluierung ex ante, interim, etc. wird sichergestellt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Evaluierungen durchgeführt

Ausgangszustand 2019:

2019 wurden sechs Forschungseinheiten der LBG einer Evaluation unterzogen.

Zielzustand 2022:

Drei Evaluierungen wurden durchgeführt. Alle für Monitoring und Evaluierung gem. § 6 Z 9 FoFinaG iVm § 8 Abs. 4 und Abs. 5 FoFinaG erforderlichen Daten sind bereitgestellt.

Istzustand 2022:

Es wurden 5 Evaluierungen durchgeführt.

Datenquelle:
LBG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 4: Stärkung der Stellung von Frauen in der Wissenschaft und Forschung

Beschreibung des Ziels

Die LBG beschäftigte im Jahr 2019 rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon waren ca. 60% weiblich. Von den 24 in Führungspositionen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind 1/4 weibliche Führungskräfte. Aufgrund der vorliegenden Zahlen hat die LBG noch keine weiteren Maßnahmen zur Frauenförderung eingeleitet, was nicht bedeuten soll, dass gezielte Maßnahmen zur weiteren Entwicklung von wissenschaftlichen Karrieren von Frauen außer Acht gelassen werden sollten. Hier sollte die LBG eine dementsprechende Bedarfserhebung anstreben und dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen.
Worauf die LBG aber besonderen Wert legt, ist die Auswahl der Mitglieder in wissenschaftlichen Gremien. So ist die „Besetzungspolitik“ immer unter dem Aspekt der Ausgewogenheit der Geschlechter zu sehen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beirat, in dem nicht zumindest eine Expertin vertreten wäre. Auch bei der Zusammensetzung von Evaluierungskommissionen wird besonders darauf geachtet, dass Wissenschaftlerinnen berücksichtigt und eingebunden werden. So werden alle Gremien, die die LBG einberuft, sowohl mit weiblichen Expertinnen als auch mit männlichen Experten besetzt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Frauenanteil bei wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen - 2021 [%]

Istwert

50

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: LBG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verbesserung der wissenschaftlichen Performance

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Oft erweist es sich für Forschungseinrichtungen als schwierig, aus bestehenden Strukturen heraus Veränderungen vorzunehmen. Die LBG ist eine ideale Partnerin, um neue wissenschaftliche Konzepte umzusetzen und vor allem jungen, noch nicht etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Plattform für bisher unbegangene Wege zu bieten. In ihrer Rolle als Innovator innerhalb des österreichischen Forschungssystems übernimmt die LBG die Anschubfinanzierung von neuen und interessanten Themen und ermöglicht den jeweiligen Partnerinnen und Partnern, interessante Forschungsprojekte, die nicht im eigenen Haus finanziert und/oder in der erforderlichen Größe und Form aufgebaut werden können, zu etablieren. Weiters trägt ein hohes Maß an Flexibilität und Offenheit für neue Modelle dazu bei, dass Ludwig Boltzmann-Institute auch Ausgangspunkt für neue Strukturen sein können und den wissenschaftlichen Führungskräften die Möglichkeit offen lässt, gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern Optionen für die Zukunft zu entwickeln.
Evaluierungen sowie zeitliche Befristungen schaffen Dynamik, Leistungsfähigkeit und Erneuerung. Zusätzlich sind die Konzepte sowie die Struktur eines Ludwig Boltzmann-Instituts so angelegt, dass während der Laufzeit von Ludwig Boltzmann-Instituten genügend Spielraum für forschungsrelevante Veränderungen gegeben ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Überführung von Ludwig Boltzmann-Instituten in die Organisationsstruktur von Partnerinstitutionen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für die Partnerinnen und Partner eröffnet sich bei der Gründung eines Ludwig Boltzmann-Instituts (LBI) eine sehr gute Möglichkeit, ihr Profil zu stärken, respektive in einem bestimmten Bereich ein neues Profil aufzubauen und dieses auch nach Beendigung der Laufzeit des Ludwig Boltzmann-Instituts weiter zu erhalten. Denn schon bei der Antragstellung geht die LBG davon aus, dass die zukünftigen Partnerinnen und Partner eines Ludwig Boltzmann-Instituts ein strategisches Interesse an der Forschung haben, da sie diese auch maßgeblich mitfinanzieren.
Prinzipiell endet die Laufzeit eines Ludwig Boltzmann-Instituts nach sieben Jahren, das heißt, dass ein Thema, respektive ein Forschungsgebiet (auch ohne Evaluierung), nicht mehr weitergeführt wird. Bei der Zwischenevaluierung nach drei Jahren wird daher ein Integrationskonzept mit beurteilt, das Weiterführungs- bzw. Integrationsszenarien enthält. Dazu zählen
. Integration in die beteiligte Universität oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung
. Integration in ein beteiligtes Partnerunternehmen
. Weiterführung durch die öffentliche Hand (als öffentliche Institution)
. Gründung eines eigenständigen Unternehmens
Dadurch bleiben erarbeitetes Know-how, bestehende Kooperationen und Forschungsinfrastruktur erhalten, sodass der Forschungsstandort Österreich nachhaltig von den getätigten Investitionen profitiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Regelmäßige Durchführung von Qualitätssicherung und evaluativen Verfahren

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Ziel der Ludwig Boltzmann Gesellschaft ist es, Forschungsergebnisse auf einem hohen Qualitätsniveau zu generieren. Dabei sind Wettbewerb und Qualitätssicherung wesentliche Elemente, um qualitativ hochwertige Forschung zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden Ludwig Boltzmann Institute regelmäßig evaluiert. Die laufende Qualitätskontrolle in Scientific Advisory Boards, Wissenschaftliche Evaluierung ex ante, interim, etc. wird sichergestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft und Forschung

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die LBG beschäftigte im Jahr 2019 rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon waren ca. 60% weiblich. Von den 24 in Führungspositionen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind 1/4 weibliche Führungskräfte. Aufgrund der vorliegenden Zahlen hat die LBG noch keine weiteren Maßnahmen zur Frauenförderung eingeleitet, was nicht bedeuten soll, dass gezielte Maßnahmen zur weiteren Entwicklung von wissenschaftlichen Karrieren von Frauen außer Acht gelassen werden sollten. Hier sollte die LBG eine dementsprechende Bedarfserhebung anstreben und dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen.
Worauf die LBG aber besonderen Wert legt, ist die Auswahl der Mitglieder in wissenschaftlichen Gremien. So ist die „Besetzungspolitik“ immer unter dem Aspekt der Ausgewogenheit der Geschlechter zu sehen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beirat, in dem nicht zumindest eine Expertin vertreten wäre. Auch bei der Zusammensetzung von Evaluierungskommissionen wird besonders darauf geachtet, dass Wissenschaftlerinnen berücksichtigt und eingebunden werden. So werden alle Gremien, die die LBG einberuft, sowohl mit weiblichen Expertinnen als auch mit männlichen Experten besetzt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2022
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-7.295

Tsd. Euro

Plan

-9.983

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.263

Tsd. Euro

Plan

9.951

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

24

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.295

Tsd. Euro

Plan

9.983

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.279

Tsd. Euro

Plan

-8.467

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.263

Tsd. Euro

Plan

8.451

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

12

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.279

Tsd. Euro

Plan

8.467

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-16

Tsd. Euro

Plan

-1.516

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

12

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

16

Tsd. Euro

Plan

1.516

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die im Förderungsvertrag 2021 definierten Ziele wurden mit minimalem Kostenaufwand erreicht, so wurde 2021 die Restrate aus der Periode 2016 – 2020 (€ 1,187 Mio.) aufgrund des fehlenden Bedarfs von der LBG nicht angefordert. Gemäß den ARR 2014 wurden seitens des BMBWF € 0,001 Mio. als Zinseinnahmen von der 4. Rate 2021 abgezogen. 2022 wurde die Restrate der Periode 2021 (€ 1,0 Mio.) ebenso aufgrund des fehlenden Bedarfs lt. Endverwendungsnachweis und die Restrukturierungsausgaben (€ 0,5 Mio.) aufgrund der fehlenden Vorlage eines gesonderten Zahlungsnachweises, nicht ausbezahlt. In der Förderperiode wurden die Fördervoraussetzungen seitens der LBG erfüllt. Die Rahmenbedingungen haben sich 2021 durch Covid-19 insofern verändert, dass viele Konferenzen pandemiebedingt abgesagt werden mussten, wodurch sich die Publikationen aufgrund von Sammelwerken von Konferenzbeiträgen reduziert hatten.

Gesamtbeurteilung

Die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die in ihrer Rolle als Innovator innerhalb des österreichischen Forschungssystems die Anschubfinanzierung von neuen und interessanten Themen übernimmt. Sie ermöglicht so den jeweiligen Partnerinnen und Partnern, interessante Forschungsprojekte, die nicht im eigenen Haus finanziert und/oder in der erforderlichen Größe und Form aufgebaut werden können, zu etablieren.

Gemeinsam mit akademischen und anwendenden Partnerorganisationen an verschiedenen Standorten betreibt die LBG sowohl befristet als auch unbefristet eingerichtete Ludwig Boltzmann Institute (LBI) sowie befristet eingerichtete Ludwig Boltzmann Forschungsgruppen (FG). Diese Einrichtungen entstehen nach einem strengen Auswahlverfahren, derzeit gibt es 17 Institute und eine Forschungsgruppe sowie zwei Zentren. Bei den befristet eingerichteten LBI werden diese in der Regel nach der Laufzeit von 7 Jahren im Zuge eines Überführungsszenariums an Partnerinstitutionen, zumeist an Universitäten, integriert. LBI stoßen neue gesellschaftlich relevante Forschungsthemen an und betreiben innovative Forschung an der Schnittstelle zur Anwendung und zur Gesellschaft.
Vier Institutsleitungen erhielten 2021 eine Professur an einer Universität, was auch die Rolle der LBG auf die Profilbildung der Universitäten unterstreicht. Das LBI Lungengefäßforschung konnte 2021 seine Forschung durch ein gemeinsam mit der Medizinischen Universität Graz (MUG) eingeworbenes Doktoratskolleg ausbauen und wurde Teil des Clusters for Lung Research der Medizinischen Universität Graz. Der Anteil internationaler Ko-Publikationen an allen Publikationen lag 2021 bei 54%, was der LBG eine hohe internationale Vernetzung in ihrer Forschungstätigkeit bescheinigt. Darüber hinaus hat die LBG im Jahr 2021 vier Patente angemeldet (davon 2 national und 2 international) und der Anteil der Ko-Publikationen mit Industrie- oder Praxispartnern an allen Publikationen lag bei 13,6%, was den translationalen Fokus der Forschung der LBG widerspiegelt.

Beim Ziel „Stärkung der interdisziplinären und translationalen Forschung“ wurde die Anzahl der wissenschaftlichen Publikationen mit dem genannten Zielwert nicht im vollen Umfang erreicht. Die LBG hatte sich einen höheren Zielwert gesetzt, da ein Anstieg der Publikationstätigkeiten erwartet wurde, auch aufgrund der zuletzt aufgebauten Digital Health Institute sowie ein generell stetig weiter ansteigender Output an publizierten Forschungsdaten. Dies begründet sich in erster Linie durch die COVID-19-Pandemie, da die zuletzt gegründeten Institute zu dieser Zeit in der Aufbauphase waren und eine zu erwartende Entwicklung im Publikationsoutput nur eingeschränkt möglich war. Beiträge zu Sammelwerken (z.B. Conference Proceedings) sind im Durchschnitt um 50 Publikationen zu den Vorjahren zurückgegangen. Dies erklärt sich auch dadurch, dass viele Konferenzen pandemiebedingt abgesagt werden mussten. Generell hat jedoch die Pandemie die Forschungstätigkeit der LBG nicht eingeschränkt.
Die beiden weiteren Zielsetzungen in den Bereichen Inkubator und Evaluierung wurden erreicht oder sogar überplanmäßig erreicht. Damit ergibt sich insgesamt ein sehr positives Bild der LBG.

Die Ludwig Boltzmann Gesellschaft weist bereits seit langem ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf. Dies bestätigte sich erfreulicherweise auch bei dieser Evaluierung.
2021 setzte die LBG zahlreiche Maßnahmen zur Beförderung geschlechtsunabhängiger Chancengleichheit, einer diversitätssensiblen Unternehmenskultur und zur Beförderung eines entsprechenden Bewusstseins bei allen Mitarbeitenden und um möglichst vielfältige Kompetenzen in allen Teams zu verankern. 2021 wurden Vorarbeiten für die Erstellung eines Gleichstellungsplans (LBG Gender Equality Plan) durchgeführt. Dieser erlaubt es, konkret darzustellen, wie Gleichstellung umgesetzt wird: Neben Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird auf die Verwendung gendergerechter Sprache, Gleichstellungsmonitoring durch Datenanalysen sowie Gendersensibilisierung in den Bereichen Personalaufnahme und Personalentwicklung fokussiert. Dazu wurden entsprechende Leitfäden unter anderem für Recruitinggespräche erstellt.


Verbesserungspotentiale

Beim Ziel „Stärkung der interdisziplinären und translationalen Forschung“ wird künftig eine Steigerung der Publikationen zu erwarten sein, da die COVID-Pandemie mittlerweile abgeklungen ist und damit keine Einschränkungen mehr in der Forschungs- und Konferenztätigkeit zu erwarten sind.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen