Vorhaben
AIT-Rahmenvereinbarung für die Jahre 2019-2021
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -171.933
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Positionierung und Weiterentwicklung Österreichs als Spitzentechnologie-Forschungsstandort im Bereich der außeruniversitären
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl referenzierter Publikationen (Ist-Werte aus 2021) [Anzahl]
Istwert
354Anzahl
Zielzustand
270Anzahl
Datenquelle: AIT
Anteil der PhD-StudentInnen, die in Projekten mit Wirtschaft und öffentlicher Hand arbeiten (Ist-Werte aus 2021) [%]
Istwert
54,6%
Zielzustand
33,1%
Datenquelle: AIT
Auslastungsgrad Forschungsinfrastruktur (= Auslastung der Forschungsinfrastruktur in extern finanzierten Projekten) (Ist-Werte aus 2021) [%]
Istwert
65,00%
Zielzustand
60,10%
Datenquelle: AIT
Verhältnis Anzahl Projektleiterinnen und Anzahl Mitarbeiterinnen im Karrierepfad Science und Research Engineer/Expert Advice (Ist-Werte aus 2021) [Verhältnis]
Istwert
1,10Verhältnis
Zielzustand
1,10Verhältnis
Datenquelle: AIT
Meilenstein 1: Stabilisierung des Finanzierungsschlüssel von 40 : 30 : 30
Ausgangszustand 2017:
Aufrechterhalten eines Strategic Balanced Portfolios (Die kontinuierliche Weiterentwicklung des AIT Portfolios verfolgt die Bildung kritischer Masse in den ausgewählten Leistungsfeldern. Dies geschieht insbesondere zur Steigerung der Auftragsforschung und der Marktfokussierung) Ausgangszustand 2017: 38,8 : 30,9 : 30,3 (Anteil BMVIT : cooperative research : contract research)
Zielzustand 2022:
Stabilisierung des Finanzierungsschlüssel von 40 : 30 : 30 (Anteil BMVIT : cooperative research : contract research) bei nicht-Überschreitung des Finanzierungsanteils Bund über 40%
Istzustand 2022:
Finanzierungsschlüssel von 35,3 : 29,5 : 35,2 mit Ende 2021. Das Ziel des Meilensteins wurde als überplanmäßig erreicht beurteilt, weil 1. die im Zielzustand vorgegebene Nicht-Überschreitung des Finanzierungsanteils des Bundes von 40 % erreicht, also der Anteil von 40 % nicht überschritten wurde (IST: 35,3%) und 2. der Anteil der im Wettbewerb eingeworbenen Drittmittel, dies sind kooperative Forschung (KF) und Auftragsforschung (AF), über dem Zielwert liegt. Das AIT hat in der Periode 2019 - 2021 somit mehr Drittmittel/Selbstfinanzierung eingeworben als gefordert (64,7% Drittmittel anstatt 60%).
Datenquelle:
AIT-Jahresabschluss
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Quantitativer und qualitativer Ausbau der Centers
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das vom BMVIT bereitgestellte Regelbudget ist als Gesellschafterumlage zur Erarbeitung des Gesellschaftszweckes zu verwenden und dient als Beitrag zur gänzlichen oder teilweisen Abdeckung folgender Aufgaben gemäß der Rahmenvereinbarung §2 „Grundsätze der Finanzierung und der Verwendung der Gesellschafterumlage“:
1. Abwicklung und Finanzierung der eigenfinanzierten Forschung zum Know-How-Aufbau.
2. Unterstützung des Ausbildungs- und Transferbudgets
3. Finanzierung der Forschungsinfrastruktur-Investitionen des AIT
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzierung von Ausbildung und Transfer von Humanressourcen im Sinne eines "Wissenstransfers von Köpfen"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das vom BMVIT bereitgestellte Regelbudget ist als Gesellschafterumlage zur Erarbeitung des Gesellschaftszweckes zu verwenden und dient als Beitrag zur gänzlichen oder teilweisen Abdeckung folgender Aufgaben gemäß der Rahmenvereinbarung §2 „Grundsätze der Finanzierung und der Verwendung der Gesellschafterumlage“:
1. Abwicklung und Finanzierung der eigenfinanzierten Forschung zum Know-How-Aufbau.
2. Unterstützung des Ausbildungs- und Transferbudgets
3. Finanzierung der Forschungsinfrastruktur-Investitionen des AIT
Die Maßnahmen zur Zielerreichung stellen daher jedenfalls eine grundsätzliche Finanzierungsausrichtung dar.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Stärkung des Innovationspotenzials
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das vom BMVIT bereitgestellte Regelbudget ist als Gesellschafterumlage zur Erarbeitung des Gesellschaftszweckes zu verwenden und dient als Beitrag zur gänzlichen oder teilweisen Abdeckung folgender Aufgaben gemäß der Rahmenvereinbarung §2 „Grundsätze der Finanzierung und der Verwendung der Gesellschafterumlage“:
1. Abwicklung und Finanzierung der eigenfinanzierten Forschung zum Know-How-Aufbau.
2. Unterstützung des Ausbildungs- und Transferbudgets
3. Finanzierung der Forschungsinfrastruktur-Investitionen des AIT
Die Maßnahmen zur Zielerreichung stellen daher jedenfalls eine grundsätzliche Finanzierungsausrichtung dar.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Gleichstellungsfördernde Maßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Einsatz gleichstellungsfördernder Maßnahmen zur Erhöhung von Frauen in wissenschaftlichen Berufen, für gleichgestellte Karriereentwicklungschancen und insbesondere mit Hinblick auf die Erhöhung von Frauen in Führungspositionen wie z.B. Projektleitungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gemäß § 2 der AIT Rahmenvereinbarung 2019-2021 zwischen dem AIT und dem BMK (damals BMVIT) wurde eine Basisfinanzierung in Form einer Gesellschafterumlage in Höhe von insgesamt maximal € 171,400 Mio. vorgesehen (Forschungsbudget sowie erfolgsabhängige Komponente). Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in Höhe von € 171,933 Mio. eingetreten. Die Abweichung ergab sich, da im Nachhinein das für 2021 ursprünglich nicht nicht erreichbar erscheinende Erfolgsbudget aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung doch ausbezahlt werden konnte, dies erfolgte unter Beibehaltung der ursprünglichen Berechnungsmethode. Die Abweichung liegt im eigenen Wirkungsbereich des BMK und wurde bedeckt.
Die Abweichungen der Istwerte zu den Planwerten begründen sich im Detail wie folgt:
Abweichung 2020:
Das maximal vorgesehene Erfolgsbudget über € 1.500.000 für 2019 wurde nicht im Jahr 2020, sondern im Jänner 2021 ausbezahlt.
Abweichung 2021:
1. Im Jahr 2018 wurden für ein Vorhaben „Automatisierung in der Bauwirtschaft“ zusätzliche Finanzmittel in Höhe von € 650.000 zugesagt; davon wurden im Jahr 2018 eine 1. Rate (€ 130.000) ausbezahlt, in der betreffenden Finanzierungsperiode wurde im Jahr 2021 eine 2. Rate in Höhe von € 260.000 ausbezahlt.
2. Es wurde gem. §2 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung ein Erfolgsbudget für 2019 in Höhe von € 1.500.000 (im Jänner 2021) ausbezahlt.
3. Es wurde gem. §2 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung ein Erfolgsbudget für 2020 in Höhe von € 885.000 ausbezahlt.
Abweichung 2022:
Es wurde gem. §2 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung ein Erfolgsbudget für 2021 in Höhe von € 888.450 ausbezahlt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.