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Vorhaben

AIT-Rahmenvereinbarung für die Jahre 2019-2021

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -171.933

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Das BMVIT (jetzt BMK) und das Austrian Institute of Technology GmbH (AIT) werden eine Rahmenvereinbarung für die Jahre 2019 bis einschließlich 2021 abschließen, um die Forschungseinrichtung AIT in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen, sie technologiepolitisch deutlich als größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung zu positionieren sowie finanziell in einem von Unsicherheit geprägtem Tätigkeitsfeld abzusichern.
Damit sollen – unter voller Berücksichtigung der wettbewerbs- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – Effizienz und Effektivität des Einsatzes der öffentlichen Mittel durch höhere Flexibilität in der Verwendung bei gleichzeitig vertraglich vereinbarten und wirksamen Evaluierungsmechanismen weiter gesteigert werden.

Aufgabe der vorliegenden Rahmenvereinbarung ist daher vorrangig:
– Festlegung der Bedingungen für die Bereitstellung öffentlicher Mittel insbesondere zur Basisfinanzierung des AIT
– Erzielung eines größtmöglichen Nutzens für das nationale Innovationssystem
– Sicherstellung eines effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel durch kontinuierliche Erhöhung der Leistungsfähigkeit des AIT, dokumentiert durch Indikatoren zur Leistungsmessung (key performance indicators – KPIs)



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMK jedenfalls die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potenziale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011) bis 2020], die FTI-Strategie 2030 vom 23.12.2020 (ab 2021), der FTI-Pakt 2021-2023 und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024“. Zusätzlich werden auch einzelne themenspezifische UN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) adressiert, insbesondere SDG-Unterziel 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“.

Die FTI-Strategie und das Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) als wichtiges Element der Umsetzung definieren das Austrian Institute of Technology (AIT) als zentrale außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Österreich. Das AIT trägt zu den drei Zielen der Strategie bei: 1) Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken; 2) Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren; 3) Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Positionierung und Weiterentwicklung Österreichs als Spitzentechnologie-Forschungsstandort im Bereich der außeruniversitären

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl referenzierter Publikationen (Ist-Werte aus 2021) [Anzahl]

Istwert

354

Anzahl

Zielzustand

270

Anzahl

Datenquelle: AIT

Anteil der PhD-StudentInnen, die in Projekten mit Wirtschaft und öffentlicher Hand arbeiten (Ist-Werte aus 2021) [%]

Istwert

54,6

%

Zielzustand

33,1

%

Datenquelle: AIT

Auslastungsgrad Forschungsinfrastruktur (= Auslastung der Forschungsinfrastruktur in extern finanzierten Projekten) (Ist-Werte aus 2021) [%]

Istwert

65,00

%

Zielzustand

60,10

%

Datenquelle: AIT

Verhältnis Anzahl Projektleiterinnen und Anzahl Mitarbeiterinnen im Karrierepfad Science und Research Engineer/Expert Advice (Ist-Werte aus 2021) [Verhältnis]

Istwert

1,10

Verhältnis

Zielzustand

1,10

Verhältnis

Datenquelle: AIT

Meilenstein 1: Stabilisierung des Finanzierungsschlüssel von 40 : 30 : 30

Ausgangszustand 2017:

Aufrechterhalten eines Strategic Balanced Portfolios (Die kontinuierliche Weiterentwicklung des AIT Portfolios verfolgt die Bildung kritischer Masse in den ausgewählten Leistungsfeldern. Dies geschieht insbesondere zur Steigerung der Auftragsforschung und der Marktfokussierung) Ausgangszustand 2017: 38,8 : 30,9 : 30,3 (Anteil BMVIT : cooperative research : contract research)

Zielzustand 2022:

Stabilisierung des Finanzierungsschlüssel von 40 : 30 : 30 (Anteil BMVIT : cooperative research : contract research) bei nicht-Überschreitung des Finanzierungsanteils Bund über 40%

Istzustand 2022:

Finanzierungsschlüssel von 35,3 : 29,5 : 35,2 mit Ende 2021. Das Ziel des Meilensteins wurde als überplanmäßig erreicht beurteilt, weil 1. die im Zielzustand vorgegebene Nicht-Überschreitung des Finanzierungsanteils des Bundes von 40 % erreicht, also der Anteil von 40 % nicht überschritten wurde (IST: 35,3%) und 2. der Anteil der im Wettbewerb eingeworbenen Drittmittel, dies sind kooperative Forschung (KF) und Auftragsforschung (AF), über dem Zielwert liegt. Das AIT hat in der Periode 2019 - 2021 somit mehr Drittmittel/Selbstfinanzierung eingeworben als gefordert (64,7% Drittmittel anstatt 60%).

Datenquelle:
AIT-Jahresabschluss

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Quantitativer und qualitativer Ausbau der Centers

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das vom BMVIT bereitgestellte Regelbudget ist als Gesellschafterumlage zur Erarbeitung des Gesellschaftszweckes zu verwenden und dient als Beitrag zur gänzlichen oder teilweisen Abdeckung folgender Aufgaben gemäß der Rahmenvereinbarung §2 „Grundsätze der Finanzierung und der Verwendung der Gesellschafterumlage“:

1. Abwicklung und Finanzierung der eigenfinanzierten Forschung zum Know-How-Aufbau.
2. Unterstützung des Ausbildungs- und Transferbudgets
3. Finanzierung der Forschungsinfrastruktur-Investitionen des AIT

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzierung von Ausbildung und Transfer von Humanressourcen im Sinne eines "Wissenstransfers von Köpfen"

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das vom BMVIT bereitgestellte Regelbudget ist als Gesellschafterumlage zur Erarbeitung des Gesellschaftszweckes zu verwenden und dient als Beitrag zur gänzlichen oder teilweisen Abdeckung folgender Aufgaben gemäß der Rahmenvereinbarung §2 „Grundsätze der Finanzierung und der Verwendung der Gesellschafterumlage“:

1. Abwicklung und Finanzierung der eigenfinanzierten Forschung zum Know-How-Aufbau.
2. Unterstützung des Ausbildungs- und Transferbudgets
3. Finanzierung der Forschungsinfrastruktur-Investitionen des AIT

Die Maßnahmen zur Zielerreichung stellen daher jedenfalls eine grundsätzliche Finanzierungsausrichtung dar.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Stärkung des Innovationspotenzials

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das vom BMVIT bereitgestellte Regelbudget ist als Gesellschafterumlage zur Erarbeitung des Gesellschaftszweckes zu verwenden und dient als Beitrag zur gänzlichen oder teilweisen Abdeckung folgender Aufgaben gemäß der Rahmenvereinbarung §2 „Grundsätze der Finanzierung und der Verwendung der Gesellschafterumlage“:

1. Abwicklung und Finanzierung der eigenfinanzierten Forschung zum Know-How-Aufbau.
2. Unterstützung des Ausbildungs- und Transferbudgets
3. Finanzierung der Forschungsinfrastruktur-Investitionen des AIT

Die Maßnahmen zur Zielerreichung stellen daher jedenfalls eine grundsätzliche Finanzierungsausrichtung dar.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Gleichstellungsfördernde Maßnahmen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Einsatz gleichstellungsfördernder Maßnahmen zur Erhöhung von Frauen in wissenschaftlichen Berufen, für gleichgestellte Karriereentwicklungschancen und insbesondere mit Hinblick auf die Erhöhung von Frauen in Führungspositionen wie z.B. Projektleitungen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2022
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-171.933

Tsd. Euro

Plan

-171.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

171.933

Tsd. Euro

Plan

171.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

171.933

Tsd. Euro

Plan

171.400

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-56.690

Tsd. Euro

Plan

-56.690

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

56.690

Tsd. Euro

Plan

56.690

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

56.690

Tsd. Euro

Plan

56.690

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Gemäß § 2 der AIT Rahmenvereinbarung 2019-2021 zwischen dem AIT und dem BMK (damals BMVIT) wurde eine Basisfinanzierung in Form einer Gesellschafterumlage in Höhe von insgesamt maximal € 171,400 Mio. vorgesehen (Forschungsbudget sowie erfolgsabhängige Komponente). Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in Höhe von € 171,933 Mio. eingetreten. Die Abweichung ergab sich, da im Nachhinein das für 2021 ursprünglich nicht nicht erreichbar erscheinende Erfolgsbudget aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung doch ausbezahlt werden konnte, dies erfolgte unter Beibehaltung der ursprünglichen Berechnungsmethode. Die Abweichung liegt im eigenen Wirkungsbereich des BMK und wurde bedeckt.

Die Abweichungen der Istwerte zu den Planwerten begründen sich im Detail wie folgt:

Abweichung 2020:
Das maximal vorgesehene Erfolgsbudget über € 1.500.000 für 2019 wurde nicht im Jahr 2020, sondern im Jänner 2021 ausbezahlt.

Abweichung 2021:
1. Im Jahr 2018 wurden für ein Vorhaben „Automatisierung in der Bauwirtschaft“ zusätzliche Finanzmittel in Höhe von € 650.000 zugesagt; davon wurden im Jahr 2018 eine 1. Rate (€ 130.000) ausbezahlt, in der betreffenden Finanzierungsperiode wurde im Jahr 2021 eine 2. Rate in Höhe von € 260.000 ausbezahlt.
2. Es wurde gem. §2 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung ein Erfolgsbudget für 2019 in Höhe von € 1.500.000 (im Jänner 2021) ausbezahlt.
3. Es wurde gem. §2 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung ein Erfolgsbudget für 2020 in Höhe von € 885.000 ausbezahlt.

Abweichung 2022:
Es wurde gem. §2 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung ein Erfolgsbudget für 2021 in Höhe von € 888.450 ausbezahlt.

Gesamtbeurteilung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das AIT trotz der großen Herausforderungen, die sich insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 durch die Covid19-Pandemie und die damit verbundenen sozialen Einschränkungen und Lieferengpässe für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ergeben haben, sowohl die fachlichen, die finanziellen als auch die organisationalen Ziele erreichen konnte. Hervorzuheben ist auch die Durchführung des Strategieprozess 2021+ auf Basis einer neuen Shareholder Vision der Eigentümer. Dieser wurde während der Pandemie erfolgreich durchgeführt, sodass bis zum Ende des Jahres 2020 das AIT-Strategiedokument „Research and Innovation for a Sustainable and Competitive Position in the Digital Age“ ‘ sowie die Mittelfristplanung 2021-2023 zum Beschluss durch den Aufsichtsrat gebracht wurden. Hauptziel ist die langfristige Verankerung des AIT in der Spitzengruppe der Forschung in ausgewählten Technologiefeldern für die grüne und digitale Transformation, wobei auf bereits erreichten kritischen Größen aufgebaut und das Profil des Instituts weiter geschärft wird.
Zusätzlich zu den in der Rahmenvereinbarung geplanten Zielen und Maßnahmen gelang es der Geschäftsführung im Frühling 2020 adhoc, den Forschungsbetrieb während der Zeiten des Lockdowns zu ermöglichen und weitgehendes Home-Office für die Mitarbeitenden einzurichten. Diese Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt in der Forschung wurde bei AIT mit Pilotprojekten zu „New Work“ begleitet und laufend weiterentwickelt. Das AIT hat wichtige Maßnahmen zur Frauenförderung eingeführt und wird diese konsequent weiterführen. 2021 wurde der Gender Equality Plan gemäß den Anforderungen von Horizon Europe erstellt und auch veröffentlicht. Ein jährliches Gendermonitoring ist aufgesetzt. Eine zentrale Maßnahme ist das Female Leadership Development Programm, welches im April 2021 mit Teilnehmerinnen aus allen Centern begonnen hat.
Alle Kennzahlen der WFA zeigen (IST-Werte aus 2021), dass sich das AIT auf einem sehr guten Weg befindet und der Gesellschafterzuschuss des BMK zielorientiert eingesetzt wird. Die Akquise von Auftrags- und kooperativer Forschung mit Unternehmen entwickelte sich positiv, auch hier trotz der starken Marktverwerfungen in der Covid-Krise. Das Ziel des Meilensteins (Stabilisierung des Finanzierungsschlüssels von 40:30:30 – Anteil BMK:cooperative research:contract research) wurde als überplanmäßig erreicht beurteilt, weil 1. die im Zielzustand vorgegebene Nicht-Überschreitung des Finanzierungsanteils des Bundes von 40 % erreicht, also der Anteil von 40 % nicht überschritten wurde (IST: 35,3%) und 2. der Anteil der im Wettbewerb eingeworbenen Drittmittel, dies sind kooperative Forschung (KF) und Auftragsforschung (AF), über dem Zielwert liegt. Das AIT hat in der Periode 2019 – 2021 somit mehr Drittmittel/Selbstfinanzierung eingeworben als gefordert (64,7% Drittmittel anstatt 60%).
Während z. B. in Deutschland substantielle staatliche Unterstützungen für ausfallende Auftragsforschung an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gewährt wurden, konnte das AIT ohne solche Hilfen die gesetzten Ziele erreichen. Die Evaluierung der Center im Zuge des Strategieprozesses bescheinigte dem AIT eine sehr gute internationale Sichtbarkeit, sowohl der eingeworbenen Projekte als auch der wissenschaftlichen Ergebnisse. Weiterhin bestätigt das mit externen Expert:innen besetzte Strategic Research Advisory Board (SRAB) in seinem Endbericht vom 13. April 2021 dem AIT einen sehr zufriedenstellenden Fortschritt und Erfolge in der Grundlagen- bzw. unabhängigen Forschung. Die Umstrukturierung des AIT in Exzellenzzentren sei 2021 abgeschlossen und die Umstellung auf einen 3jährigen Strategie- und Planungszyklus gelungen. Die Kompetenzen werden durch externe Rekrutierung und interne Weiterbildung weiter verstärkt. Der AIT-Karriererahmen bietet hierfür ein auf den individuellen Karriereweg abgestimmtes Qualifizierungsprogramm. Die Beschreibungen der Karrieremodelle des AIT wurden hinsichtlich Projektmanagementaufgaben und Verantwortungsumfang über die Karrierelevel hin ergänzt und v.a. aus Genderperspektive (Wording, Struktur) angepasst. Bei der Gewinnung von Principal Scientists und der Professionalisierung des PhD-Programms wurden laut SRAB erhebliche Fortschritte erzielt. Zudem wurden eine Reihe von gemeinsamen Berufungen mit anderen Universitäten eingerichtet, um die Kernkompetenzen zu erweitern. Das AIT habe zudem erhebliche Fortschritte bei der Nutzung von Kooperationen zwischen den Zentren gemacht und sollte diese Aktivitäten weiter ausbauen, um Wettbewerbsvorteile sowie umfassendere Beiträge zur grünen und digitalen Transformation der Wirtschaft zu erzielen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen