Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

„AgrarInvestitionsKredit 2017 - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -17.989

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

-Abwanderung und Betriebseinstellungen (2010-2013 rund 7.000 weniger Betriebe von 173.317 auf 166.317)
-Unterstützungsbedarf, wegen
.Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft – derzeit rückläufige Einkommensentwicklung von 5 % (2013 zu 2014)
.Sicherstellung der Bewirtschaftung von benachteiligten Gebieten (derzeit rund 64.000 Bergbauernbetriebe die eine Fläche von rund 2,3 Mio. bewirtschaften
. hoher Investitionskosten, erschwerter Strukturveränderung und Bewirtschaftung
. mangelnder Produktionsalternativer für Bergbäuerinnen und Abhängigkeit von der Tierhaltung



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Entsprechend dem „Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums“ wird mit der Maßnahme 4 (Investitionen in materielle Vermögenswerte) auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Artikel 17) eine Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben festgelegt. Ziel dieser Förderung ist z. B: eine Verbesserung und Stabilisierung des landwirtschaftlichen Einkommens, eine Modernisierung zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit, eine Erhöhung der Produktivität, die Absicherung benachteiligter Gebiete, eine Erhöhung der Resilienz für zukünftige Herausforderungen und Krisensituationen, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Tierschutzes und Verbesserung der Hygiene und Qualität zu erreichen.
Grundsätzliche Information zu Agrarinvestitionskredite (AIK) :
Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten können allein oder in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen (Maßnahme 4) im Rahmen der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 gewährt werden, soweit dies im Besonderen Teil vorgesehen ist. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Direktzuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ im Sinne von Artikel 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vor (Punkt. 1.11 Zusätzliche Bestimmungen für Agrarinvestitionskredite (AIK)).
Daher gelten für AIK die gleichen Rahmenbedingungen wie für Direktzuschüsse zu Investitionen.

Das Vorhaben leistet keinen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Ziele und Unterziele der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Gesamtleistung der Betriebe

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnitt genehmigter Anträge pro Jahr im Zeitraum 2017–2022 (Anzahl) [Anzahl]

Istwert

1.517

Anzahl

Zielzustand

1.500

Anzahl

Datenquelle: AMA Datenbank


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt – eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-17.989

Tsd. Euro

Plan

-18.378

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

387

Tsd. Euro

Plan

387

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

16.495

Tsd. Euro

Plan

16.884

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.107

Tsd. Euro

Plan

1.107

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.989

Tsd. Euro

Plan

18.378

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.132

Tsd. Euro

Plan

-4.135

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

74

Tsd. Euro

Plan

74

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.845

Tsd. Euro

Plan

3.848

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

213

Tsd. Euro

Plan

213

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.132

Tsd. Euro

Plan

4.135

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.911

Tsd. Euro

Plan

-3.894

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

76

Tsd. Euro

Plan

76

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.618

Tsd. Euro

Plan

3.601

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

217

Tsd. Euro

Plan

217

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.911

Tsd. Euro

Plan

3.894

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.813

Tsd. Euro

Plan

-3.652

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

77

Tsd. Euro

Plan

77

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.515

Tsd. Euro

Plan

3.354

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

221

Tsd. Euro

Plan

221

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.813

Tsd. Euro

Plan

3.652

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.615

Tsd. Euro

Plan

-3.499

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

79

Tsd. Euro

Plan

79

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.310

Tsd. Euro

Plan

3.194

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

226

Tsd. Euro

Plan

226

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.615

Tsd. Euro

Plan

3.499

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.518

Tsd. Euro

Plan

-3.198

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

81

Tsd. Euro

Plan

81

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.207

Tsd. Euro

Plan

2.887

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

230

Tsd. Euro

Plan

230

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.518

Tsd. Euro

Plan

3.198

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Der tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK zwischen Antragsteller und Kreditinstitut erfolgt meist zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung, Genehmigung und Erteilung einer Auszahlungsbestätigung nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher ergibt sich eine zeitliche Verzögerung der Inanspruchnahme des zur Verfügung gestellten AI-Kreditvolumens und der tatsächlichen Ausnützung (Zuzählung).
Festgehalten wird, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung zur Berechnung des Transferaufwandes folgende Ausgangswerte berücksichtigt wurden: gesamt aushaftendes Kreditvolumen 1,20 Mrd Euro, durchschnittliche Laufzeit 15 Jahre, ein Zinssatz von 1,08 % , ein Zinsenzuschuss von 50 % (30 % Bundesanteil und 20 % Bundeslandanteil).
Der verringerte Transfer „Ist“ Aufwand des Bundes für Zinsenzuschüsse ist mit einem niedrigeren anzuwendenden Brutto-Zinssatz für das Jahr 2017 in der Höhe von rund 0,81% zu begründen, als zum Zeitpunkt der WFA Erstellung (PLan) anzunehmen war. Entsprechend der Vereinbarung zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG, Bund/Länder von 60/40) hat sich für 2017 auch der Transferaufwand der Länder von „Plan“ 2.565 auf rund 1.896 „Ist“ verringert.
Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen und der im BML involvierten Sachbearbeiter entspricht der geplante Personal- und Sachaufwand dem Ist-Aufwand.
Die finanziellen Auswirkungen über den Beobachtungszeitraum von 2021 begründen sich auf Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA. Die tatsächlichen Aufwendungen der jeweiligen Abrechnungsjahre ergeben sich aus dem zum Abrechnungsstichtag aushaftenden Kreditvolumen und dem anzuwenden Bruttozinssatzes.

Gesamtbeurteilung

Gesamtbeurteilung

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskredite (AIK) werden hauptsächlich in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen im Rahmen des Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 gewährt und sind somit ein Teil dieses Programms.
Wird zu einem Direktzuschuss ein Zinsenzuschuss genehmigt, begründet sich dadurch eine zusätzliche nationale Förderung (gem. Art. 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Wegen der langen Laufzeiten (10 Jahre für technische Investitionen und 20 Jahre für bauliche Investitionen) und eines geregelten Zinssatzes hat der AIK die Wirkung eines langfristigen, stabilen und kalkulierbaren Finanzierungsinstrumentes. Zusätzlich hat der vorgegebene AIK Zinssatz eine Leitfunktion auf weitere normalverzinsliche Kredite eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Von den Bewilligenden Stellen wurden für 2017 rund 1.500 Anträge mit einem Kreditvolumen von rund 128,5 Mio. Euro genehmigt.

Einkommensentwicklung: Gemäß den Ausführungen des Grünen Berichtes hat sich die Einkommenssituation aller Testbetriebe von 31.133,00 für das Jahr 2017 nach einer Stagnation in den Vorjahren wieder verbessert und beträgt 32.146,00 Euro für das Jahr 2021 (gegenüber 2020 28.368,00 Euro).

Abwanderung und Betriebseinstellungen:
Entsprechend der Ausführungen des Grünen Berichtes für 2022 ist eine anhaltende tendenzielle Verringerung der Betriebsanzahl auf 154.953 (2020) festzuhalten. Die Betriebsanzahl für 2020 liegt somit rund 11% unter der Vollerhebung von 2010. Zugleich ist auch eine Verringerung der landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 2,88 mio. ha auf rund 2,60 mio. ha festzustellen.

Betriebe nach Erschwernisgruppen-Bergbauernbetriebe: Im Grünen Bericht für 2017 wurden 58.010 Betriebe mit 885.782 ha LFoAlm (LF = landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne Almfutterfläche und Bergmähder) gegenüber 2016 – 59.169 Betriebe mit 902.740 ha erfasst. Im Vergleich der Jahre 2016 bis 2019 ist eine Reduktion der Abnahme der Betriebe und Flächen nachvollziehbar.
Seit 2015 werden die betriebsindividuellen Erschwernisse in Form der Erschwernispunkte Gruppen (EP) erfasst. Die Definition der Bergbauernbetriebe wurde 2022 angepasst. Ein Vergleich mit früheren Klassifikationen ist daher nicht mehr möglich.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen