Vorhaben
„AgrarInvestitionsKredit 2017 - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“
Agrarinvestitions Kredit (AIK) - im Rahmen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 - "LE-Projektförderungen"
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -17.989
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Gesamtleistung der Betriebe
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Durchschnitt genehmigter Anträge pro Jahr im Zeitraum 2017–2022 (Anzahl) [Anzahl]
Istwert
1.517Anzahl
Zielzustand
1.500Anzahl
Datenquelle: AMA Datenbank
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt – eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Der tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK zwischen Antragsteller und Kreditinstitut erfolgt meist zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung, Genehmigung und Erteilung einer Auszahlungsbestätigung nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher ergibt sich eine zeitliche Verzögerung der Inanspruchnahme des zur Verfügung gestellten AI-Kreditvolumens und der tatsächlichen Ausnützung (Zuzählung).
Festgehalten wird, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung zur Berechnung des Transferaufwandes folgende Ausgangswerte berücksichtigt wurden: gesamt aushaftendes Kreditvolumen 1,20 Mrd Euro, durchschnittliche Laufzeit 15 Jahre, ein Zinssatz von 1,08 % , ein Zinsenzuschuss von 50 % (30 % Bundesanteil und 20 % Bundeslandanteil).
Der verringerte Transfer „Ist“ Aufwand des Bundes für Zinsenzuschüsse ist mit einem niedrigeren anzuwendenden Brutto-Zinssatz für das Jahr 2017 in der Höhe von rund 0,81% zu begründen, als zum Zeitpunkt der WFA Erstellung (PLan) anzunehmen war. Entsprechend der Vereinbarung zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG, Bund/Länder von 60/40) hat sich für 2017 auch der Transferaufwand der Länder von „Plan“ 2.565 auf rund 1.896 „Ist“ verringert.
Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen und der im BML involvierten Sachbearbeiter entspricht der geplante Personal- und Sachaufwand dem Ist-Aufwand.
Die finanziellen Auswirkungen über den Beobachtungszeitraum von 2021 begründen sich auf Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA. Die tatsächlichen Aufwendungen der jeweiligen Abrechnungsjahre ergeben sich aus dem zum Abrechnungsstichtag aushaftenden Kreditvolumen und dem anzuwenden Bruttozinssatzes.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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