KENNZAHL
Anteil bewusstseinbild. Sicherheitsempfehlungen, die umgesetzt werden
Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden
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Die Kennzahl 41.1.1 „Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden“ zeigt eine positive Entwicklung. Durch die Reformschritte im Zuge der Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr (BAV), wurden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsleistung und daraus resultierend der Verkehrssicherheit in der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) gesetzt. Seither wird besonderer Wert daraufgelegt, Sicherheitsempfehlungen effizienter und präziser zu formulieren, um einen höheren Umsetzungsgrad sowie eine höhere Wirkung zu erhalten. Insgesamt wurden im Jahr 2019 25 Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Davon wurden bereits im selben Jahr 7 Sicherheitsempfehlungen umgesetzt. Die Anzahl der ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen hat sich von 2018 auf 2019 leicht verringert, jedoch wurde die Qualität der Sicherheitsempfehlungen zielgerichteter adressiert.
Quelle
Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), Sicherheitsbericht gemäß § 19 UUG 2005
Berechnungsmethode
100 / Anzahl der früheren (Zeitraum: 5 Jahre) im Rahmen von unabhängigen Sicherheitsuntersuchungen von Unfällen und Störungen ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen * Anzahl der im Anschluss an früher ausgesprochene Sicherheitsempfehlungen getroffenen Maßnahmen