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KENNZAHL

DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz

DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz

2018
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Auch im Jahr 2018 wurde die 24-Stunden-Betreuung mit durchschnittlich 24.700 Bezieherinnen und Beziehern pro Monat gut angenommen. Zum Vorjahr 2017 ist ein leichter Rückgang bei den Förderbezieherinnen und -beziehern festzustellen, der möglicherweise eine Auswirkung vom Verbot des Pflegeregresses auf die 24-Stunden-Betreuung ist, da seit 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, deren Erben und Erbinnen und deren Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig ist.


Quelle

Statistik des BMASGK

Berechnungsmethode

Anzahl der untersützten Personen