Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Dauerbezieher/innen einer 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b BPGG

Dauerbezieherinnen und -bezieher einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Auch im Jahr 2020 wurde die 24-Stunden-Betreuung mit durchschnittlich 24.000 Förderbezieher/innen pro Monat gut angenommen. Zum Vorjahr 2019 ist jedoch ein weiterer Rückgang an Förderbezieher/innen zu verzeichnen. Dies ist möglicherweise noch immer auf den Entfall des Pflegeregresses zurückzuführen, wodurch seit 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, deren Erb/innen und deren Geschenknehmer/innen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig ist. Eine weitere Begründung kann jedoch auch in der COVID-19-Pandemie gefunden werden, in der angeraten wurde, Kontakte zu anderen Personen vielfach zu minimieren.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen