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KENNZAHL

Dauerbezieherinnen und -bezieher einer 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b BPGG Gesamt

Dauerbezieherinnen und -bezieher einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) Gesamt

2021
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Auch im Jahr 2021 wurde die 24-Stunden-Betreuung mit durchschnittlich 23.300 Förderbezieher:innen pro Monat gut angenommen. Zum Vorjahr 2020 ist jedoch ein weiterer Rückgang an Förderbezieher:innen zu verzeichnen. Dies ist möglicherweise noch immer auf den Entfall des Pflegeregresses zurückzuführen, wodurch seit 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, deren Erb:innen und deren Geschenknehmer:innen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig ist. Eine weitere Begründung kann jedoch auch in der COVID-19-Pandemie gefunden werden, in der angeraten wurde, Kontakte zu anderen Personen vielfach zu minimieren. Auch mag die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Übersterblichkeit im Ausmaß von rund 9 % über dem Fünfjahresdurchschnitt vor Beginn der Corona-Pandemie (2015–2019) und die dadurch gesunkene Lebenserwartung zudem eine Ursache für den Rückgang sein.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen