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KENNZAHL

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a BPGG erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege verhindert sind Gesamt

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Gesamt

2021
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Inanspruchnahme einer Unterstützung gem. § 21a BPGG durch pflegende Angehörige ist seit Beginn der Covid19-Pandemie vermindert. Dieser Trend hielt auch im Jahr 2021 an.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen