KENNZAHL
AbsolventInnen Ausbildungsprogramm
Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe, die bei ihm tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hochqualifizierten juristischen Nachwuchskräften auszubilden. Bei Neuaufnahmen sowie im Rahmen einer konsequenten Aus- und Weiterbildung legt der Verfassungsgerichtshof höchsten Wert auf Qualifikation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfahren jede Unterstützung bei berufsbegleitender Fortbildung und der Absolvierung von Grundausbildungslehrgängen sowie Praktika bei anderen Institutionen im In- und Ausland (z. B. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäischen Kommission). In Kooperation mit Universitäten werden Verwaltungspraktika am Verfassungsgerichtshof ermöglicht. Im Jahr 2019 hat der Gerichtshof – zum Teil im Rahmen einer Kooperation mit der Universität Salzburg – vier jungen Juristinnen und Juristen die Möglichkeit zur Absolvierung eines Praktikums am Verfassungsgerichtshof geboten. Auch befristeten Zuteilungen von Bediensteten von Gerichten oder Landesdienststellen zum Verfassungsgerichtshof wird nach Möglichkeit nachgekommen, um einen Einblick in die Arbeitsweise des Gerichtshofes zu erlangen und die Weiterbildung zu fördern. Der Verfassungsgerichtshof wird die bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin fördern und bei ihrer Aus- und Weiterbildung nachhaltig unterstützen.
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr das Ausbildungs- und Karriereprogramm absolviert haben