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KENNZAHL

durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld

durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld

2014
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die durchschnittliche Verfahrendauer bei allen Entscheidungsträgern betrug 2014 54,2 Tage. Dadurch wurde das Ziel einer durchschnittlichen Verfahrensdauer unter 60 Tagen bei allen Entscheidungsträgern erreicht.


Quelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungtsräger

Berechnungsmethode

Anzahl der Tage bei Neuanträgen