Einnahmenseitig wird der FLAF insbesondere durch Beiträge der Dienstgeber sowie – nach bestimmten Verteilungsschlüsseln – aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Wesentliche Ausgabenbereiche auf Geldleistungsseite sind die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld sowie auf Sachleistungsseite die Bereiche Schulbücher und Freifahrten. Darüberhinaus werden aus Mitteln des FLAF auch eine Reihe von sozialversicherungsrechtlichen Leistungen (mit)finanziert (zB Wochengeld, Krankenversicherung bei Kinderbetreuungsgeldbezug, Pensionsbeiträge für Kindererziehung, Unterhaltsvorschüsse etc.).
Der Abgang im Jahr 2017 ist darauf zurückzuführen, dass der Dienstgeberbeitrag gesenkt wurde und daher die Einnahmen des FLAF niedriger waren als dessen Ausgaben.
Berechnungsmethode
BMFJ/Bundesrechnungsabschluss (für 2015 vorläufig)