Im Jahr 2015 ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutliche Anstieg der bi- und multilateralen Kontakte des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist einerseits auf die Abhaltung des XVI. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte im Jahr 2014 in Wien zurückzuführen. Andererseits resultiert aus der zunehmenden Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Kontinenten – und zwar durch zumeist nach dem österreichischen Modell eingerichteten Verfassungsgerichten – ein erhöhter Informations- und Kommunikationsaustausch auf globaler Ebene.
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl an bilateralen Kontakten des österreichischen Verfassungsgerichtshofes mit anderen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen (Verfassungstag; Besuche von ausländischen Delegationen in Wien; Besuche, die der Verfassungsgerichtshof ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen abstattet - Teilnahme an Kongressen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen im Ausland, die der Pflege von Kontakten und dem Erfahrungsaustausch mit anderen vergleichbaren Institutionen dienen)