KENNZAHL
Gender Pay Gap (Eurostat Indikator)
Gender Pay Gap (Eurostat Indikator)
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Gender Pay Gap (Eurostat Indikator)
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Basis für die Berechnung des EU-Indikators „Gender Pay Gap“ ist die Verdienststrukturerhebung. Diese wird in der gesamten Europäischen Union alle vier Jahre nach harmonisierten Standards durchgeführt. Die Werte zum Gender Pay Gap für die Jahre zwischen den Erhebungen werden geschätzt. Bei der Veröffentlichung der jeweils darauffolgenden Verdienststrukturerhebung werden dann die Werte angepasst; so auch für die Verdienststrukturerhebung basierend auf den Daten aus 2014, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde. Daher ergeben sich Unterschiede zwischen den aktuellen Werten und den zu früheren Zeitpunkten von Eurostat angegebenen Werten.
Der Gender Pay Gap wurde erstmals im BVA 2016 als Kennzahl aufgenommen. Auf Basis der 2015 zur Verfügung stehenden Daten wurde im BVA 2016 ein Zielwert von 21,8 angegeben. Für 2016 lagen zum Evaluierungszeitpunkt seitens Eurostat noch keine Werte vor, weshalb der 2016 publizierte Ist-Wert für 2015 mit 21,7 % als angenommener Ist-Wert 2016 angegeben wurde. Unter Berücksichtigung der obigen Erklärung zur Berechnung des Gender Pay Gap wurde damit bereits 2015 der für 2016 angesetzte Zielwert unterboten. Das graduelle Schließen der Einkommensschere kann als Erfolg bereits bestehender Maßnahmen (z. B. zur Erhöhung der Einkommenstransparenz) gewertet werden. Zur Beschleunigung des Prozesses bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen.
Quelle
Eurostat (http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=en&pcode=tsdsc340&plugin=1)
Berechnungsmethode
Unterschied zwischen den durchschnittlichen Brutto-Stundenverdiensten der männlichen und weiblichen Beschäftigten in Prozent der durchschnittlichen Brutto-Stundenverdienste der männlichen Beschäftigten