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KENNZAHL
Tage, um die die tatsächliche Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 2 StGB d. Dauer der im Urteil ausgesprochenen Strafe übersteigt
Tage, um die die tatsächliche Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 2 StGB die Dauer der im Urteil ausgesprochenen Strafe übersteigt.
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Status
Istzustand:-1
Zielzustand:-1