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KENNZAHL

Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen

Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen

2019
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Berichtsjahr 2019 sind beim Verfassungsgerichtshof 100 % der Anfragen und Anliegen vollelektronisch eingebracht worden. Ziel des Verfassungsgerichtshofes war es, die Einbringung aller Anfragen und Anliegen in vollelektronischer Form zu erwirken. Dieses Ziel konnte im Jahr 2019 erreicht werden.


Quelle

VfGH/interne Aufzeichnungen der Protokollabteilung und des Bürgerservice

Berechnungsmethode

Anzahl der auf elektronischem Weg an den Verfassungsgerichtshof herangetragenen Anfragen und Anliegen