Grundlage für das Controlling in der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (naBe) ist die Kennzahl der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) „Anteil der naBe-relevanten Lose, in denen die naBe-Kriterien vollständig erfüllt werden“. Diese Daten werden von der BBG erhoben und jährlich an das Bundesministerium für Finanzen als BBG Eigentümer berichtet. Betrachtet man die Entwicklung der ab 2014 vorliegenden Kennzahl, so zeigt sich, dass sich diese gemäß der Zielsetzung entlang des Entwicklungspfades planmäßig entwickelte.
100 % der im Jahr 2021 zugeschlagenen naBe-Lose des aktuell gültigen naBe-Aktionsplanes (aus 2021) erfüllen die naBe-Kriterien, 62 % übererfüllen sie sogar.
Grund dafür ist, dass bis Juli 2021 der naBe-Aktionsplan von 2010 galt und die dort enthaltenen Kriterien bereits in weiten Teilen Marktdurchdringungen erfahren haben. Deshalb hat die BBG bei Ausschreibungen in einigen Beschaffungsgruppen, hier vor allem bei Reinigungsdienstleistungen, bereits vor der Gültigkeit des neuen naBe-Aktionsplans ab Juli 2021 höhere Umweltstandards als die damals geltenden Kriterien des naBe-Aktionsplans von 2010 gefordert. So wurden bei Reinigungsdienstleistungen neben den Anforderungen des naBe-Aktionsplans auch zusätzliche Punkte für ein bestehendes betriebliches Umweltmanagementsystem vergeben. 38 % der neuen naBe-Lose erfüllen die Kriterien des naBe-Aktionsplans vollständig. Somit sind insgesamt alle naBe-relevanten Lose auch zu 100 % erfüllt.
Quelle
Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Berechnungsmethode
Verhältnis der Zahl der von der BBG abgeschlossenen Verträge, in denen die Anforderungen des naBe-Aktionsplans vollständig umgesetzt sind zur Gesamtzahl der von der BBG abgeschlossenen naBe-relevanten Verträge