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KENNZAHL

Richtversorgungsgrad

Richtversorgungsgrad

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit der Verlängerung des Pflegefonds, BGBl. I Nr. 22/2017, wurde der bis 2016 geltende Zielwert von 55 % auf 60 % erhöht und mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode und damit des Pflegefonds um die Jahre 2022 und 2023, BGBl. I Nr. 9/2022, fortgeschrieben. Dieser Zielwert wurde in den vergangenen Jahren von allen Bundesländern bisher immer erreicht bzw. überschritten. Der Istwert für 2021 liegt noch nicht vor, da die Daten von den Bundesländern für das jeweilige Berichtsjahr gem. § 5 Abs. 2 Pflegefondsgesetz bis spätestens 30. September des Folgejahres der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln sind.


Quelle

Pflegedienstleistungsdatenbank, Sozialministeriumservice, Bundespflegegelddatenbank

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der im Kalenderjahr im Rahmen der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen betreuten Personen im Bundesland zuzüglich der Personen, denen bzw. deren Angehörigen Zuschüsse zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gewährt werden, zur Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz im Jahresdurchschnitt (§ 2a Pflegefondsgesetz).