Die Kennzahl wurde 2018 auf Empfehlung der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes (BMKÖS) ergänzt. Es handelt sich dabei um eine Kennzahl, die auch in der UG 34 (BMK) verwendet wird. Bei der erstmaligen Definition des Zielpfads hat die biennale Steigerung der Anzahl weiblicher Beschäftigter in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) 8,2 % betragen, jene bei Männern 2,7 %. Es wurde daher davon ausgegangen, dass eine biennale Steigerungsrate von mehr als 7 % bei der Anzahl der weiblichen Beschäftigten zu einer Erhöhung des Anteils von Frauen in F&E führen wird.
Laut F&E Statistik 2017 ist die Anzahl weiblicher Beschäftigter zwar im gleichen Ausmaß wie jene männlicher Beschäftigter gestiegen, die angestrebte überproportionale Steigerung konnte jedoch nicht erreicht werden.
Aus den Istzuständen der Vorjahre hinsichtlich der Anzahl der weiblichen Beschäftigten in F&E im Unternehmenssektor kann eine positive Entwicklung gemessen an absoluten Zahlen unter anderem aufgrund von zielgerichtetem Mitteleinsatz, wirkungsvoller Maßnahmensetzung und einer konsequenten Förderungspolitik abgeleitet werden (Anzahl VZÄ Frauen 2013: 7.322; 2017: 8.226). Die Entwicklung ist jedoch auch stark durch Rahmenbedingungen geprägt, die nicht durch Maßnahmen der UG 33 beeinflussbar sind ( z. B. nach wie vor geringe Anzahl weiblicher Absolventen in technisch/naturwissenschaftlichen Fächern, familienpolitische Maßnahmen).
Werte in nicht erhobenen Jahren werden fortgeschrieben. Der Istwert für 2019 entspricht dem Wert in der F&E-Statistik 2017 (STATISTIK AUSTRIA, erstellt am 8.7.2019).
Quelle
F&E-Statistik der Statistik Austria
Berechnungsmethode
Befragung, Anzahl der Frauen an den Beschäftigten in F&E nach Durchführungssektoren und Beschäftigtenkategorien; Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus; Berechnung eines Entwicklungspfades basierend auf Entwicklung aller VZÄ mit Ziel einer >7%-igen Steigerung im Erhebungsrhythmus (biennal)