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KENNZAHL

Umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis einer Selbsteinschätzung der überprüften Stellen (ein Jahr nach Berichtsveröffentlichung)

Umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis einer Selbsteinschätzung der überprüften Stellen (Nachfrageverfahren; ein Jahr nach Berichtsveröffentlichung)

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Wirksamkeit des Rechnungshofes ergibt sich insbesondere aus der Umsetzung seiner Empfehlungen. Um seine Wirkung zu messen, aber auch um sie zu verstärken, führt der Rechnungshof ein zweistufiges Verfahren zur Wirkungskontrolle durch. Im ersten Schritt werden alle im Vorjahr veröffentlichten Empfehlungen bei den überprüften Stellen auf ihren Umsetzungsstand nachgefragt. Das Ergebnis der Nachfrage basiert somit auf den Angaben der überprüften Stellen, eine Prüfungshandlung des Rechnungshofes erfolgt dabei nicht. Im Jahr 2019 fragte der Rechnungshof bei 125 überprüften Stellen Empfehlungen aus 91 Berichten nach. Das Ergebnis zeigte, dass von den insgesamt 2.666 nachgefragten und bewerteten Empfehlungen laut Angaben der überprüften Stellen 49,2 % umgesetzt und bei 29,4 % (Rundungsdifferenz) eine Umsetzung zugesagt wurde, was einer Wirkung von rund 79 % entsprach. Damit konnte der Zielwert des Jahres 2019 – wie auch schon im Jahr 2018 – um rund vier Prozentpunkte überschritten werden.


Quelle

Befragungsergebnis

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen - auf Basis einer Selbsteinschätzung der überprüften Stellen ein Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Berichtes