KENNZAHL
Sanierungsrate bei geförderten Trinkwasser- und Abwasserleitungen pro Jahr
Sanierungsrate bei geförderten Trinkwasser- und Abwasserleitungen pro Jahr
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Sanierungsrate bei geförderten Trinkwasser- und Abwasserleitungen pro Jahr
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Das Umweltförderungsgesetz wurde mit Artikel 3 des Finanzausgleichsgesetzes 2024 (BGBl. I Nr. 168/2023) novelliert und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ermächtigt, bis zum Ende der aktuellen Finanzausgleichs-Periode jährlich Förderungen mit einem Barwert von 100 Mio. Euro in der Siedlungswasserwirtschaft zuzusichern. Zusätzlich wurden aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds Förderungsmittel bereitgestellt, sodass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in den Jahren 2024 bis 2026 weitere Förderungen mit einem Barwert von insgesamt 100 Mio. Euro zusagen kann. Der Zielwert für 2023 wurde überplanmäßig erreicht. In den Folgejahren könnte es bei dieser Kennzahl zu einer gewissen Schwankungsbreite kommen, insbesondere dann, wenn höhere Investitionen in die Ersterrichtung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel (wie etwa die Neuerrichtung von Verbundleitungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung) erforderlich werden.
Da diese Kennzahl im BFG 2020 neu eingeführt wurde, liegen keine diesbezüglichen Auswertungen der Istzustände für die Jahre 2013 bis 2018 vor.
Quelle
Datenbank Kommunalkredit Public Consulting
Berechnungsmethode
Prozentmäßige Darstellung der Summe der pro Jahr geförderten sanierten Leitungslängen zur Summe sämtlicher pro Jahr geförderten Leitungslängen