KENNZAHL
Begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis
Begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis
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Hinsichtlich der Beschäftigungssituation von begünstigten Behinderten ist anzumerken, dass über 60 % der begünstigten Behinderten in der Altersgruppe 50+ zu verorten sind, die – wie auch Menschen ohne Behinderungen – u. a. aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsmarktes eine geringere Beschäftigungsquote aufweist. Seitens des BMSGPK werden Maßnahmen, wie etwa die Ausdehnung der Lohnförderungen (z. B. Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, Inklusionsförderung zur Unterstützung von Frauen) gesetzt, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen und Anreize und Impulse zu schaffen, welche es für Unternehmen attraktiv machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Zudem startete 2021 das NEBA-Betriebsservice mit seinem unternehmenszentrierten Fokus, um Betriebe bei der Gestaltung/Umgestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf unterschiedlichen Ebenen (organisatorisch, strukturell) zu unterstützen. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, die Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu sichern und zu verbessern (geringfügige Steigerung des prozentuellen Anteils der Beschäftigten von 59,6 % auf 60,0 %).
Quelle
Statistik des BMSGPK
Berechnungsmethode
Verhältnis zwischen der Anzahl der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis (UB, SB, GF) und der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten; Definition begünstigte Behinderte gem. § 2 Behinderteneinstellungsgesetz