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KENNZAHL

DGB zum FLAF

Dienstgeberbeiträge zum FLAF

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Dienstgeberbeiträge sind mit Abstand die bedeutendste Finanzierungsquelle des Familienlastenausgleichsfonds. Die Höhe der Einnahmen durch Dienstgeberbeiträge wird durch die Beschäftigtenzahl, die daraus resultierende Bruttolohnsumme und die Höhe der Dienstgeberbeiträge determiniert. Die Einzahlungen an Dienstgeberbeiträgen haben sich im Jahr 2021 gegenüber dem ursprünglichen Zielzustand erhöht. Im Hinblick auf die COVID-19 Krise war nicht vorhersehbar, wie sich die Wirtschaftslage entwickelt. Die positive Entwicklung der Wirtschaftslage führte im Jahr 2022 trotz des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen Teuerung zu höheren Erlösen aus Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds. Trotz der Senkung der Dienstgeberbeiträge im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes II (BGBl. I 163/2022) und der Valorisierung der Familienleistungen ab dem Jahr 2023 sowie dem leichten Rückgang an Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr kam es im Jahr 2023 zu einer Erhöhung Einnahmen durch Dienstgeberbeiträge für den Familienlastenausgleichsfonds.


Quelle

BKA, BMF, Statistik Austria – Lohnsteuerstatistik, WIFO-Prognose

Berechnungsmethode

Bundesrechnungsabschlüsse sowie die jeweils aktuelle Prognose über die finanzielle Entwicklung auf Basis von voraussichtlichen Beschäftigtenzahlen für die nächsten drei Jahre