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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Diese Kennzahl wurde mit dem Bundesvoranschlag 2021 eingeführt. Daher sind die Zielzustände ab dem Jahr 2021 verfügbar. Gemäß dem Fortschrittsbericht vom 2. März 2022 (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021) liegt die durchschnittliche Bundes-Frauenquote in den staatlichen und staatsnahen Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) bei 50,5 Prozent: 148 der 293 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Von insgesamt 55 Unternehmen erfüllten bereits 43 Unternehmen die bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode umzusetzende Bundes-Frauenquote von 40 Prozent oder lagen sogar darüber.

Im Vergleich zum Fortschrittsbericht vom 8. März 2021 (Berichtszeitraum: 1 Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020) war sohin ein Anstieg um 5,2 Prozentpunkte zu verzeichnen.
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 legte die Bundesregierung die Zielzustände betreffend Frauenanteile fest. Daher sind in der Kennzahlentabelle keine Zielzustände vor dem Jahr 2021 ausgewiesen.


Quelle

Bundeskanzleramt, Sektion III, interne Aufzeichnungen, jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Anzahl von Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und darüber beteiligt ist, bezogen auf die Gesamtzahl der Personen in diesen Aufsichtsgremien