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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Gemäß dem Fortschrittsbericht vom 6. März 2024 (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023) liegt die durchschnittliche Bundes-Frauenquote in den staatlichen und staatsnahen Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) bei 51,4 Prozent: 146 der 284 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Von insgesamt 54 Unternehmen erfüllten bereits 41 Unternehmen die bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode umzusetzende Bundes-Frauenquote von 40 Prozent oder lagen sogar darüber.
Im Vergleich zum Fortschrittsbericht vom 8. März 2023 (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022) war ein Anstieg um 1,4 Prozentpunkte zu verzeichnen.
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 legte die Bundesregierung die Zielzustände betreffend Frauenanteile fest. Daher sind in der Kennzahlentabelle keine Zielzustände vor dem Jahr 2021 ausgewiesen.


Quelle

Bundeskanzleramt, Sektion III, interne Aufzeichnungen, jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Anzahl von Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und darüber beteiligt ist, bezogen auf die Gesamtzahl der Personen in diesen Aufsichtsgremien