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KENNZAHL

Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020

Summe des jährlichen – durch den Bund unterstützen – Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020, KIG 2020, BGBl. I Nr. 56/2020 und BGBl. I Nr. 140/2021, wird vom Bund insgesamt 1,0 Mrd. Euro für kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität bereitgestellt (§§ 1 und 2 Abs. 1 KIG 2020).
Der Antragszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022, das heißt im Evaluierungszeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021 wurden 4.453 Projekte und dabei 560,5 Mio. Euro an die Gemeinden ausbezahlt. Dadurch wurden Investitionen iHv 1.944,7 Mio. Euro unterstützt, was einem Investitionsfaktor von 3,5 entspricht. Somit standen für das Jahr 2022 (abzüglich der Beträge aus 2020 und 2021) noch KIG 2020-Mittel iHv 178,8 Mio. Euro zur Verfügung.


Quelle

Statistik der Buchhaltungsagentur, Bericht über die Abwicklung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020)

Berechnungsmethode

Bundesministerium für Finanzen