KENNZAHL
Ökologische Maßnahmen KIG 2020
Anteil der Investitionen in ökologischen Maßnahmen im Sinne des KIG 2020
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Tabelle
Anteil der Investitionen in ökologischen Maßnahmen im Sinne des KIG 2020
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Ziel des KIG 2020 ist auch, dass mindestens 20 % der Mittel für ökologische Maßnahmen, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beitragen sowie der Vorreiterrolle der öffentlichen Hand im Klima- und Energiebereich dienen sollen, verwendet werden. Bei den Anträgen ist jener Betrag anzugeben, der von der Investitionssumme auf ökologische Maßnahmen entfällt. Im Evaluierungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 wurden 5,7 Mio. Euro für ökologische Maßnahmen ausgegeben, was 31,7 % der ausbezahlten Zweckzuschüsse entspricht. Der Antragszeitraum war vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022, somit wurden im Jahr 2023 nur noch die Auszahlungen von Anträgen des Vorjahres getätigt.
Quelle
Monatlicher Bericht der Buchhaltungsagentur des Bundes
Berechnungsmethode
Anteil der ökologischen Maßnahmen an den geleisteten Investitionszuschüssen