KENNZAHL
Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)
Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)
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Mit der Erhebung der Liegenschaften in der Roten Gefahrenzone gemäß § 11 Forstgesetz wurde erst im Jahr 2019 in nachvollziehbarer Weise (strukturiert) im digitalen Wildbach- und Lawinenkataster begonnen. Die Gefahrenzonenplanung konnte im Jahr 2024 auftragsgemäß als Planungszustand in den Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgreich weitergeführt werden. Der Anstieg der Zahlen an Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen in den Jahren 2020-2022 bzw. 2024 hängt überwiegend von der Übernahme von Bächen und Flüssen der Bundeswasserbauverwaltung (dicht besiedelte Gebiete) und deren Neubeurteilung nach wildbach- und lawinentechnischen Gesichtspunkten ab, wodurch auch die Anzahl der Liegenschaften in der Roten Zone in den vergangenen Jahren weiter gestiegen ist. Den Folgen des Klimawandels zu Schulde, treten immer mehr Gerinne im Einflussbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung zutage, die bis dato noch keine Schäden verursacht hatten, jetzt aber vermehrt in den Betrachtungsfokus rücken.
Quelle
Gebäude- und Wohnungsregister (Statistik Austria) und digitale Katastermappe (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen), harmonisiert
Berechnungsmethode
Verschneidung der Gefahrenzonen Rot (Geodatenanalyse, Wildbach- und Lawinenkataster) mit dem Bestand der Liegenschaften; die rote Gefahrenzone umfasst jene Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.