Im Jahr 2024 wurden durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center in 51,21 % der abgeschlossenen Fälle sog. Prüfungsmaßnahmen (insbes. § 99 FinStrG) und Zwangsmaßnahmen vollzogen. Im Vergleich zum BFG 2023 wurde die Berechnungsmethode bzw. die Messgröße (von EUR auf %) geändert, da im Gegensatz zum Mehrergebnis die für diese Berechnungsmethode zu Grunde liegenden Werte von der Finanzverwaltung besser steuerbar sind.
Quelle
Jahresbericht der Steuerfahndung
Berechnungsmethode
Anzahl der Prüfungs- und Zwangsmaßnahmen im Verhältnis zur Anzahl der Fälle im Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC).