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MASSNAHME

Forcierung von internationalen Zusammenarbeitsmaßnahmen

Forcierung von internationalen Zusammenarbeitsmaßnahmen

2024
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Multilaterale Kontrollen (MLC)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

2

Anzahl

Zielzustand

7

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Beim Amt für Betrugsbekämpfung wurden zwei Multilaterale Kontrollen durchgeführt. In Summe wurde das Instrument bei den Organisationseinheiten der Finanzverwaltung im Jahr 2024 sechsmal in Anspruch genommen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

9


Quelle

Bundesministerium für Finanzen

Berechnungsmethode

Anzahl der multilateralen Kontrollen

Kennzahl: PrüferInnenentsendungen/PrüferInnenempfänge (PAOE)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

3

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Beim Amt für Betrugsbekämpfung wurde keine PrüferInnenentsendung durchgeführt. Das Instrument wurde jedoch bei einer anderen Organisationseinheit der Finanzverwaltung im Jahr 2024 einmal in Anspruch genommen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

1


Quelle

Bundesministerium für Finanzen

Berechnungsmethode

Anzahl der PrüferInnenentsendungen/PrüferInnenempfänge (PAOE)

Kennzahl: Ständiger Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (SCAC) - Ersuchen

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

476

Anzahl

Zielzustand

550

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die SCAC Ersuchen sind etwas zurückgegangen, da mehrheitlich inländische Sachverhalte (z. B. COFAG-Fälle) geprüft wurden. Darüber hinaus erfolgte ein vermehrter Informationsaustausch im Rahmen von EUROFISC.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

425


Quelle

Bundesministerium für Finanzen

Berechnungsmethode

Anzahl der Ersuchen im Bereich Ständiger Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (SCAC)