MASSNAHME
Entlastung von Klein- und Mittelverdienerinnen und Klein- und Mittelverdienern in Bezug auf die kalte Progression
Entlastung von Klein- und Mittelverdienerinnen und Klein- und Mittelverdienern bei der Rückgabe des verbleibenden Drittels des Volumens der „kalten Progression“
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abgabensenkung in der Lohn- und Einkommensteuer
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Beim letzten Drittel der kalten Progression im Jahr 2024 wurden gezielt Leistungsträgerinnen und Leistungsträger sowie Familien entlastet. Dies wurde u. a. damit erreicht, indem die wesentlichen Absetzbeträge um 9,9 % und die Grenzbeträge für die ersten vier Tarifstufen gestaffelt um mehr als zwei Drittel der Inflationsrate (6,6 %) erhöht wurden. Darüber hinaus wurden die steuerlichen Begünstigungen von Überstunden und die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) sowie die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) ausgeweitet, der Kindermehrbetrag erhöht und der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung angehoben.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Rahmen des „flexiblen Drittels“ des Volumens der „kalten Progression“ sind diskretionäre Maßnahmen v. a. zur Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlerinnen und Lohn- und Einkommensteuerzahlern vorzusehen
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Angesichts des Teuerungsumfelds wurden Klein- und Mittelverdienerinnen und Klein- und Mittelverdiener unter welchen Frauen oft vertreten sind, gezielt entlastet
Erläuterung der Entwicklung
Im Rahmen des „flexiblen Drittels“ des Volumens der kalten Progression sind diskretionäre Maßnahmen v. a. zur Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlerinnen sowie Lohn- und Einkommensteuerzahlern vorzusehen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze