MASSNAHME
Die Auszahlungen für Pensionen sowie das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten werden laufend beobachtet.
Die Auszahlungen für Pensionen sowie das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten werden laufend beobachtet.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durch ein laufendes Monitoring wird eine vom Budgetpfad nachhaltig abweichende Entwicklung frühzeitig erkannt.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es kam zu keiner signifikanten Abweichung gegenüber dem Bundesvoranschlag.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Um einen Beitrag zur Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems zu leisten, wird eine nachhaltig abweichende Entwicklung durch ein laufendes Monitoring frühzeitig erkannt.
Meilenstein: Ein Monitoring der Pensionsantrittsdaten liegt vor und wird an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts übermittelt.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Daten zum Pensionsantrittsalter wurden erhoben und an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts übermittelt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Um die Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalter zu unterstützen, werden die Daten zum Pensionsantrittsalter erhoben und an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts übermittelt.