MASSNAHME
Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes
Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen im Pflegegeldbereich notwendig, werden erforderliche Maßnahmen mit der für die Umsetzung zuständigen Stelle erörtert.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen mit dem materiell-rechtlich zuständigen Ressort erörtert.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlags waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Bei Notwendigkeit werden Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens gemeinsam mit der materiell-rechtlich zuständigen Stelle erörtert.
Meilenstein: Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.