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MASSNAHME

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: COVID-19 Zuschüsse

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Bundesmittel wurden entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt. Nach Übernahme der COFAG-Agenden durch die Finanzverwaltung wurde die erforderliche budgetäre Bedeckung weiterhin in der UG 45 bereitgestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes für österreichische Unternehmen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Abwicklung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes für österreichische Unternehmen

Erläuterung der Entwicklung

Die Abwicklung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes erfolgte gemäß den Richtlinien bis 31.07.2024 durch die COFAG. Ab 01.08.2024 übernahm auf Basis des COFAG-NoAG die Finanzverwaltung diese Aufgabe.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Garantien

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurde plangemäß durchgeführt. Die COFAG trat mit 31. Juli 2024 in das Stadium der Liquidation.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Abwicklung der Schadloshaltung für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen

Erläuterung der Entwicklung

Die erforderlichen Bundesmittel für die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurden fristgerecht angewiesen. Die COFAG trat mit 31. Juli 2024 in das Stadium der Liquidation.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze