MASSNAHME
Fairness-Prozess
Fairness-Prozess des Bundes, insbesondere die Umsetzung von Fair Pay bei der Förderungsvergabe
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Fortführung und Weiterentwicklung des Fairness-Prozesses
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Eine gemeinsame Fair-Pay-Strategie von Bund, Ländern und Gemeinden wurde präsentiert und ein Fairnesscodex verabschiedet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Weiterentwicklung von bundesweiten Strategien zu Fair Pay gemeinsam mit den österreichischen Gebietskörperschaften und Interessengemeinschaften in Kunst und Kultur. Durchführung von Workshops und Veranstaltungen mit Vertreter:innen der Länder, des Städte- und Gemeindebundes und der Interessengemeinschaften.