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MASSNAHME

Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

2024
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: vom Arbeitsmarktservice geförderte Personen

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

416.762

Anzahl

Zielzustand

400.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Durch die Verschiebung der Qualifizierungsförderungen und -maßnahmen des AMS hin zu höherwertigen Ausbildungen war im Jahr 2015 ein Rückgang der vom AMS geförderten Personen zu verzeichnen. Deshalb konnte der Zielwert auch nur zu 90 % erreicht werden. Im Jahr 2016 erhöhte sich die Zahl der vom AMS geförderten Personen insbesondere wegen der Ausweitung von Deutschkursen auf 97 % des Zielwerts. 2017 wurde der Zielwert konstant gehalten, in der Realisierung wurde dieser Zielwert um rund +2 % übertroffen. Im Jahr 2018 und 2019 sanken die Zahl der geförderten Personen in Qualifizierungsmaßnahmen. Bei einem ähnlich hohen Ausgabenniveau für aktive Arbeitsmarktpolitik verschob sich der Fokus stärker in Richtung Förderung von AMS Beschäftigungsmaßnahmen. Im Jahr 2020 nahm die Zahl der geförderten Personen (ohne die AMS Förderungen für Kurzarbeit) aufgrund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen bei den AMS Schulungen ab. Der Zielwert konnte 2020 somit nicht vollständig, aber zu 96,5% erreicht werden. Im zweiten Jahr der COVID-19 Pandemie nahm zwar die Zahl der geförderten Personen (ohne die AMS Förderungen für Kurzarbeit) deutlich zu, jedoch wurde die erhöhte Zielsetzung für das Jahr 2021 mit 99,34% nur beinahe erreicht. Durch die moderate Erhöhung des Fördermitteleinsatzes gegenüber dem Vorjahr konnte 2022 auch bei verstärkter Fokussierung auf Beschäftigungsbeihilfen mit rund 467.000 vom AMS geförderten Personen (ohne Kurzarbeit) die Zielsetzung an geförderten Personen überschritten werden.
Aufgrund des Auslaufens der arbeitsmarktpolitischen Programme wie Corona-Joboffensive und Sprungbrett wurden die Förderaktivitäten des AMS im Jahr 2023 schrittweise auf das Niveau vor der Gesundheitskrise zurückgeführt. Mit 419.126 geförderten Personen wurde der Zielwert mit 97,47% beinahe erreicht. Im Jahr 2024 wurden angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung (2. Rezessionsjahr) und trotz des Auslaufens von speziellen Förderprogrammen 416.762 vom Arbeitsmarktservice gefördert. Der Zielwert wurde damit überplanmäßig erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

466.951


Quelle

AMS DWH: fdg_personen

Berechnungsmethode

Anzahl Personen, die mindestens einen Tag im betroffenen Jahr eine Beihilfe bezogen haben (Anzahl Personen)

Kennzahl: AMS-Pflegestipendium (Anzahl der geförderten Personen)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

11.800

Anzahl

Zielzustand

4.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Das Pflegestipendium wurde mit 01.01.2023 als arbeitsmarktpolitische Initiative eingerichtet, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich entgegenzuwirken. Das Pflegestipendium sichert die Existenz während einer Ausbildung in Pflegeberufen (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Schule für Sozialbetreuungsberufe). Seit 01.09.2024 werden auch Ausbildungen für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Fachhochschulen) gefördert. Im Jahr 2023 wurden 7.023 Personen im Rahmen des Pflegestipendiums seitens des AMS gefördert. Im Jahr 2024 konnte, unter anderem mit der Ausweitung auf die Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, eine deutliche Steigerung von +5.843 auf 11.880 Personen erzielt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

AMS DWH: Datenwürfel fdg_pfs

Berechnungsmethode

Anzahl Personen, die mindestens einen Tag im betroffenen Jahr die entsprechende Beihilfe bekommen hat (Anzahl Personen)