MASSNAHME
Implementierung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten
Implementierung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Weiterentwicklung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Telearbeit im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Alle Bediensteten im Verwaltungsbereich Arbeit (UG 20) verfügen über eine vollständige, moderne, mobile IKT-Ausstttung Telearbeitsrichtlinie wurde 2023 evaluiert und mit dem Verwaltungsbereich Wirtschaft (UG 40) vereinheitlicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Evaluierung der verschiedenen in Geltung befindlichen Telearbeitsrichtlinien im BMAW unter besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Im BMAW ist eine einheitliche und moderne Telearbeitsrichtlinie in Kraft, welche die Erkenntnisse aus der Evaluierung sowie alle Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt.
Erläuterung der Entwicklung
Nach der Neuausrichtung der Telearbeits- und Homeofficeregelungen nach dem Ende der Covid-19-Pandemie wurden neue Regelungen für die Zeit nach der Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebes getroffen.
Um die Bedarfsgerechtigkeit und allfällige negative Auswirkungen überprüfen zu können, war eine Evaluierung vorgesehen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze