MASSNAHME
Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU und Startups).
Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung mit Fokus auf KMU und Startups (inkl. Digitalisierung der KMUs als Teil des Aufbau- und Resilienzplans).
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Wachstum des Startup-Gründungsniveaus in Österreich
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
277
Zielzustand
350
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
Austrian Startup Monitor
Berechnungsmethode
Anzahl an Startup Gründungen in Österreich
Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
293,5
Zielzustand
300
Messgrößenangabe
Mio. EUR
Quelle
1. Quartalsförderleistungsbericht der AWS
Berechnungsmethode
Gesamtprojektkosten (=Investitionsvolumen) von Garantien (ges. ohne COVID-19) und Zuschüssen gem. KMU-FG & Beteiligungsfin. (exkl. VC- und Cleantech Initiative)
Meilenstein: Abwicklung der „Energieförderprogramme“ für „energieintensive Unternehmen“
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der drastische Energiekostenanstieg infolge des Ukraine-Krieges stellt für viele Unternehmen eine besondere Belastung dar. Um den Unternehmen in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation eine Hilfestellung bieten zu können, wurde im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes ein „Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen“ und als Ergänzung für Kleinst- und Kleinunternehmen eine „Energiekostenpauschale“ geschaffen. Die gesetzliche Basis wurde im Juli 2022 mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz geschaffen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Im Jahr 2024 erfolgt einerseits die „Restabwicklung“ der bestehenden „Energieförderprogramme“ (Energiekostenzuschuss 1 und Energiekostenpauschale 1) und andererseits die Abwicklung der weiteren „Energieförderprogramme“ (Energiekostenzuschuss 2 und Energiekostenpauschale 2).
Meilenstein: Investitionsprämie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels (Teil des Aufbau- und Resilienzplans)
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
1) Rund 244.000 Unternehmen haben die Investitionsprämie mit einem Zuschussvolumen iHv EUR 7,8 Mrd. für die Realisierung von förderbaren Investitionen bis 28.2.2021 beantragt. 2) Die Investitionsprämie fokussiert mit den Schwerpunkten „Investitionen in die Digitalisierung“ und „Investitionen in die Ökologisierung“ auf den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft. Diese Schwerpunkte entsprechen den Intentionen des „Aufbau- und Resilienzplans (ARP)“ der Europäischen Union, die Wirtschaft nachhaltiger und krisentauglicher zu machen, um besser auf die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet zu sein. Daher wurde die Investitionsprämie in den österreichischen ARP mit einer Finanzierung iHv EUR 573 Mio. aufgenommen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Abwicklung der bestehenden Förderfälle. Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplanes (ARP) sind im Jahr 2024 keine Meilensteine zu erreichen. Die nächsten Meilensteine gibt es im Jahr 2025. Die Umsetzung des ARP erfolgt bis in das Jahr 2025.