Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Geschlechtergerechte Beschickung von Gremien

Umsetzung der geschlechtergerechten Aufteilung bei der Beschickung von Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts: Universitätsräte, Organe der AQ Austria

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

46,7

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verantwortliches Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie deren Studien(-gängen), daher ist eine geschlechtergerechte Besetzung leitender Organe der AQ Austria von zentraler Bedeutung. In den letzten Jahren konnte kontinuierlich eine ungefähre Geschlechterparität gehalten werden. Die Mitglieder des Boards der AQ Austria werden durch die Bundesministerin/den Bundesminister bestellt. Im Zuge der Bestellung der Mitglieder des Boards werden vier von acht Expert:innen im Bereich Hochschulwesen von der Ressortleitung vorgeschlagen. In der Generalversammlung der AQ Austria sind zwei Mitglieder ex lege Vertreter:innen des Ministeriums. Die Mitglieder des Kuratoriums wiederum sind durch die Generalversammlung der AQ zu wählen. Somit kann die Ressortleitung bei den Universitätsräten unmittelbar bzw. im Falle des Boards und der Generalversammlung mittelbar auf die quotengerechte Besetzung der genannten Kollegialorgane einwirken.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

48,5


Quelle

Jahresbericht der AQ Austria

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern

Meilenstein: Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

100% (22 von 22)

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

95,5% (21 von 22 Universitätsräte erreichten 2022 die Quote. Aufgrund der Vakanz einer Person zum Stichtag 31.12.2022 war die quotenkonforme Zusammensetzung an einer Universität vorübergehend formal nicht erfüllt.)

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

100% (22 von 22)

Erläuterung der Entwicklung

Seit Inkrafttreten der UG-Bestimmungen zur Umsetzung einer Frauenquote in universitären Kollegialorganen im Oktober 2009 hat sich die Präsenz von Frauen in den obersten Organen (Rektorat, Universitätsrat, Senat) sukzessive erhöht. 22 von 22 Universitätsräten erreichten 2024 die Quote.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze