MASSNAHME
EAG Marktprämien: zusätzlich kontrahierte Leistung Photovoltaik-Anlagen mittels Ausschreibungen
Umsetzung der EAG Betriebsförderungen für Photovoltaikanlagen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: EAG Marktprämien: zusätzliche kontrahierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen mittels Ausschreibungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
1.694MWp
Zielzustand
2.100MWp
Erläuterung der Entwicklung
Alle im EAG vorgesehenen Ausschreibungen haben 2024 stattgefunden. 2024 standen 1.150 MW für PV zur Verfügung, davon wurden gemäß der Berichte nach § 92 EAG 1.046,61 MW ausgeschöpft.
Somit ergibt sich ein Istzustand Ende 2024 von rund 1.694 MW mittels Ausschreibung kontrahierter PV-Anlagen gemäß den Berichten nach § 92 EAG.
Der Zielzustand von 2.100 MW wurde somit zwar „überwiegend erreicht“, aber nicht vollständig. Dies kann u.a. dadurch erklärt werden, dass es neben der Förderung über EAG-Marktprämien für PV-Anlagen bis 1 MW auch die Möglichkeit der Förderung über Investitionszuschüsse gibt, welche im Betrachtungszeitraum eine hohe Nachfrage verzeichneten. Im Jahr 2024 galt zusätzlich die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp Leistung, welche stark in Anspruch genommen wurde. Bei Anlagen unter 1 MW fiel somit ein Teil der möglichen Nachfrage für EAG Marktprämien in anderen Förderschienen an.
Insbesondere bei großen PV-Freiflächenanlagen wirken sich die unzureichende Verfügbarkeit entsprechender Flächen sowie fehlende bzw. unzureichende Netzanschlüsse negativ auf die Projektpipeline aus, was folglich zu einer geringeren Nachfrage bei den Ausschreibungen führt. Zu beachten ist außerdem, dass nicht genutzte Ausschreibungsvolumina nicht automatisch ins nächste Jahr übertragen werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
398
Quelle
Auswertungen der EAG-Abwicklungsstelle
Berechnungsmethode
Berechnungsmethode: Insgesamt kontrahierte PV-Anlagen gemäß EAG 2.Teil, 1. Hauptstück, 2. Abschnitt, 2. Unterabschnitt (Ausschreibung für Photovoltaikanlagen)