Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

EAG Marktprämien: zusätzlich kontrahierte Leistung Photovoltaik-Anlagen mittels Ausschreibungen

Umsetzung der EAG Betriebsförderungen für Photovoltaikanlagen

2024
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: EAG Marktprämien: zusätzliche kontrahierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen mittels Ausschreibungen

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

1.694

MWp

Zielzustand

2.100

MWp

Erläuterung der Entwicklung

Alle im EAG vorgesehenen Ausschreibungen haben 2024 stattgefunden. 2024 standen 1.150 MW für PV zur Verfügung, davon wurden gemäß der Berichte nach § 92 EAG 1.046,61 MW ausgeschöpft.
Somit ergibt sich ein Istzustand Ende 2024 von rund 1.694 MW mittels Ausschreibung kontrahierter PV-Anlagen gemäß den Berichten nach § 92 EAG.
Der Zielzustand von 2.100 MW wurde somit zwar „überwiegend erreicht“, aber nicht vollständig. Dies kann u.a. dadurch erklärt werden, dass es neben der Förderung über EAG-Marktprämien für PV-Anlagen bis 1 MW auch die Möglichkeit der Förderung über Investitionszuschüsse gibt, welche im Betrachtungszeitraum eine hohe Nachfrage verzeichneten. Im Jahr 2024 galt zusätzlich die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp Leistung, welche stark in Anspruch genommen wurde. Bei Anlagen unter 1 MW fiel somit ein Teil der möglichen Nachfrage für EAG Marktprämien in anderen Förderschienen an.
Insbesondere bei großen PV-Freiflächenanlagen wirken sich die unzureichende Verfügbarkeit entsprechender Flächen sowie fehlende bzw. unzureichende Netzanschlüsse negativ auf die Projektpipeline aus, was folglich zu einer geringeren Nachfrage bei den Ausschreibungen führt. Zu beachten ist außerdem, dass nicht genutzte Ausschreibungsvolumina nicht automatisch ins nächste Jahr übertragen werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

398


Quelle

Auswertungen der EAG-Abwicklungsstelle

Berechnungsmethode

Berechnungsmethode: Insgesamt kontrahierte PV-Anlagen gemäß EAG 2.Teil, 1. Hauptstück, 2. Abschnitt, 2. Unterabschnitt (Ausschreibung für Photovoltaikanlagen)