MASSNAHME
Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte
Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte; Konzeption von Vollzugsprojekten und Evaluierung von Vollzugsmaßnahmen; Benchmarking mit vergleichbaren internationalen Regelungsansätzen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Vollzugserfahrungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Der Vollzugsschwerpunkt ist abgeschlossen und plangemäß umgesetzt worden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verschiedene Untersuchungen zeigten, dass die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Meldeverpflichtungen europaweit teilweise extrem mangelhaft ist.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Ein Vollzugsschwerpunkt zu Meldeverpflichtungen bei umweltbelastenden Schadstoffen in Produkten ist fertig konzipiert und wird ausgerollt.
Erläuterung der Entwicklung
Untersuchungen zufolge ist die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorgaben bei Alltagsgegenständen in der EU mangelhaft. Zudem existiert seit Anfang 2021 eine Meldeverpflichtung zu gefährlichen Substanzen in Produkten bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Im Rahmen der nationalen Prüftätigkeiten konnte festgestellt werden, dass die generelle Einhaltung der einschlägigen Vorschriften in Österreich vergleichsweise sehr hoch war. Das Ergebnis wird der Europäischen Kommission mitgeteilt.
Einzelne Bundesländer setzen zusätzliche Arbeitsschwerpunkte. Im Einklang mit europäisch koordinierten Vorhaben rückt der Onlinehandel verstärkt in den Fokus.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Vollzugsschwerpunkt „Biozidprodukte“
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Biozidprodukte und Schädlingsbekämpfungsmittel" wurde österreichweit koordiniert und von den Chemikalieninspektoraten umgesetzt. Das Ressort hat das Programm begleitet und evaluiert. Das Schwerpunktprogramm „Biozidprodukte und Schädlingsbekämpfungsmittel“ wurde 2024 somit planmäßig umgesetzt und das Programm für 2025 fertig gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Schwerpunktprogramm „Rodentiziden“ 2024 ist fertig geplant.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Rodentiziden“ für 2024 wird umgesetzt und begleitend evaluiert.
Erläuterung der Entwicklung
Es konnte eine hohe Übereinstimmung der Produkte mit den bescheidmäßigen Auflagen festgestellt werden. Die inhaltliche Kombination mit dem Vollzug der CLP-Verordnung (CLP steht für Classification, Labelling and Packaging) hat sich bewährt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
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Meilenstein: Biozid-Sachkundeverordnung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die Sachkundeverordnung wurde kundgemacht; 2024 sind rund 150 Produktanträge in Bearbeitung ebenso wie die Bewertung von ca. 10 Wirkstoffen. Sämtliche beantragten Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) wurden im Rahmen der EU-rechtlich festgelegten Fristen behandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Begutachtungsentwurf für eine Sachkundeverordnung liegt vor; als ersten Schritt findet diese Anwendung auf berufsmäßige Verwender von Rodentiziden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Ein Vollzugsschwerpunkt zur Einhaltung der Bestimmungen ist in Umsetzung.
Erläuterung der Entwicklung
Durch weitere Verstärkung des Biozide-Teams im Umweltbundesamt wurde auch der gestiegene Arbeitsaufwand bewältigt. Unmittelbare Auswirkungen aufgrund der Ukraine-Krise konnten in diesem Bereich nicht festgestellt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
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