MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erfüllungsgrad der Meilensteine aus dem „Aktionsprogramm Schutzwald“
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
24
Zielzustand
35
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
BML
Berechnungsmethode
Fortschritt der Erfüllung
Meilenstein: „Risikobewertung“ für den 3. Zyklus der Hochwasserrichtlinie liegt vor
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vorarbeiten abgeschlossen; Erstellung des Bundesentwurfes hat begonnen
Zielzustand (Datum)
22. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko