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MASSNAHME

Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Erfüllungsgrad der Meilensteine aus dem „Aktionsprogramm Schutzwald“

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

24

Zielzustand

35

Messgrößenangabe

Anzahl


Quelle

BML

Berechnungsmethode

Fortschritt der Erfüllung

Meilenstein: „Risikobewertung“ für den 3. Zyklus der Hochwasserrichtlinie liegt vor

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Vorarbeiten abgeschlossen; Erstellung des Bundesentwurfes hat begonnen

Zielzustand (Datum)

22. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko