MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erfüllungsgrad der Meilensteine aus dem „Aktionsprogramm Schutzwald“
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
28Anzahl
Zielzustand
35Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Umsetzung des Aktionsprogramms „Wald schützt uns!“ ist inzwischen abgeschlossen. Ein Großteil der Meilensteine konnte umgesetzt werden, andere Meilensteine (wie beispielsweise Landesschutzwaldkonzepte und Schutzwaldmanagement-Pläne oder Waldtypisierung) sind noch im Laufen und werden weiterverfolgt. Eine Evaluierung des Erfüllungsgrades ist auf der Homepage „schutzwald.at“ ersichtlich, die Bundesregierung hat sich für eine Fortführung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms ausgesprochen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
24
Quelle
BMLUK
Berechnungsmethode
Fortschritt der Erfüllung
Meilenstein: „Risikobewertung“ für den 3. Zyklus der Hochwasserrichtlinie liegt vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos wurde veröffentlicht und die Daten für die Ausweisung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko liegen vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vorarbeiten abgeschlossen; Erstellung des Bundesentwurfes hat begonnen
Zielzustand (Datum)
22. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko
Erläuterung der Entwicklung
Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt im Zyklus von sechs Jahren in jeweils drei Arbeitsschritten. Zunächst ist eine „vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos sowie die Bestimmung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko“ durchzuführen, anschließend sind für diese Gebiete „Gefahren- und Risikokarten“ zu erstellen und abschließend ein „Hochwasserrisikomanagementplan“ auszuarbeiten. Der erste Schritt des dritten Zyklus, nämlich die Erstellung der Karten und Unterlagen zur „vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sowie die Bestimmung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko“ konnte termingerecht, nämlich mit 22.12.2024, abgeschlossen werden und die Ergebnisse können an die Europäische Kommission berichtet werden. Die Fertigstellung des zweiten Schrittes, also die „Gefahren und Risikokarten“, ist mit Ende 2025 vorgesehen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze