MASSNAHME
Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele
Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) (https://www.bmluk.gv.at/themen/wasser/wisa/ngp/ngp-2021.html) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung des Maßnahmenprogramms des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans liegt vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Evaluierung des Maßnahmenprogramms des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans liegt vor und wurde an die Europäische Kommission übermittelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan wurde am 10. Mai 2022 veröffentlicht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Der Evaluierungsbericht mit einer Darstellung der Fortschritte bei der Durchführung des Maßnahmenprogramms liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Der Evaluierungsbericht wurde über das Online Wasser-Reportingsystem an die Europäische Kommission übermittelt. Mit Ende 2025 beginnen die Vorbereitungsarbeiten für den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2027. Im ersten Schritt werden die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für den kommenden Zyklus 2027-2033 veröffentlicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu den eingebrachten gewässerökologischen Projekten
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Im Frühjahr und Dezember 2024 haben zur Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte zwei Sitzungen sowie im Herbst 2024 ein Umlaufbeschluss der Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) stattgefunden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spätherbst 2024
Erläuterung der Entwicklung
Auch für 2025 sind wieder zwei Sitzungen der Kommission gem. § 7 Z 1 UFG geplant, in denen die zur Förderung bzw. Finanzierung vorgelegten gewässerökologischen Projekte behandelt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze