MASSNAHME
Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele
Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) (https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wisa/ngp/ngp-2021.html) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung des Maßnahmenprogramms des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans liegt vor
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan wurde am 10. Mai 2022 veröffentlicht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Der Evaluierungsbericht mit einer Darstellung der Fortschritte bei der Durchführung des Maßnahmenprogramms liegt vor.
Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu den eingebrachten gewässerökologischen Projekten
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spätherbst 2024