MASSNAHME
Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft
Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu eingebrachten siedlungswasserwirtsch. Förderungsansuchen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Zwei Kommissionssitzungen zur Begutachtung und Genehmigung der eingebrachten Förderungsansuchen haben im Frühjahr bzw. Dezember 2024 stattgefunden. Zusätzlich wurden bedingt durch die Sondertranche Siedlungswasserwirtschaft (BGBl. I Nr. 185/2022) weitere Förderungsfälle im Wege eines Umlaufverfahrens im Herbst 2024 der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Begutachtung der zur Förderung vorgelegten siedlungswasserwirtschaftlichen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spätherbst 2024
Erläuterung der Entwicklung
Auch für 2025 sind wieder zwei Sitzungen und mindestens ein Umlaufbeschluss der Kommission gemäß § 7 Z 1 UFG geplant, in denen die zur Förderung vorgelegten Trinkwasser- und Abwasserprojekte behandelt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze