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MASSNAHME

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu eingebrachten siedlungswasserwirtsch. Förderungsansuchen

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Begutachtung der zur Förderung vorgelegten siedlungswasserwirtschaftlichen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spät-herbst 2024