Vorhaben
Limit-Verordnung 2021/22
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2021/22 (Limit-Verordnung 2021/22).
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -120.495
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Finanzielle Entlastung der Eltern von den Kosten der notwendigen Schulbücher
Beschreibung des Ziels
Als familienpolitische Sachleistung hat die Schulbuchaktion die finanzielle Entlastung der Eltern bzw. die Eindämmung der Armutsgefährdung einkommensschwacher Eltern von schulpflichtigen Kindern durch die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern zum Ziel.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Familienquote per 2022 [%]
Istwert
3,2%
Zielzustand
3,1%
Datenquelle: BKA, ESSOSS, Statistik Austria, WIFO-Prognose
Armutsgefährdungsquote von Personen in Familien unter 24 Jahren per 2022 [%]
Istwert
-10%
Zielzustand
-15%
Datenquelle: EU-SILC, Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Veröffentlichung der Limit-Verordnung für das Schuljahr 2021/22
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die in der Limit-Verordnung festgesetzten Höchstgrenzen für Schulbuchkosten (= Limits, angeführt als Durchschnittskosten) pro Schülerin/Schüler die aus den Mitteln des FLAF finanziert werden betragen je nach Schulform zwischen 50 Euro (Volksschule) und 195 Euro (Höhere Lehranstalt für Wirtschaftliche Berufe, Höhere Kaufmännische Lehranstalten). Für Religion betragen die Limits zwischen 8,10 Euro (Volksschule) und 17,5 Euro (AHS-Oberstufe der Gymnasien). Diese Schulformlimits stehen den jeweiligen Schulen zur Bestellung der Schulbücher aus den approbierten Schulbuchlisten oder in der Höhe von bis zu 15 % der Schulbuchlimits zur Bestellung von Unterrichtsmittel Eigener Wahl zur Verfügung.
Limiterhöhung in der Sekundarstufe II
Die Limits pro Schüler/in zur Bestellung der erforderlichen Schulbücher für die Schulbuchaktion 2021/22 werden in der Sekundarstufe II gegenüber dem Schuljahr 2019/20 um rund 9 % erhöht.
Einführung eines Limits für digitale Schulbücher
Für die Sekundarstufe I wird ein Limit für digitale Schulbücher (E-Book+) von 12 Euro, in der Sekundarstufe II von 8 Euro eingeführt. In den Berufsschulen beträgt das Digital-Limit 5 Euro
Im Bereich der Sekundarstufe II, BMHS und AHS-Oberstufe, wird beginnend mit der 9 Schulstufe das Fach Ethik eingeführt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Summe aller Kosten von den Schulen bestellten Schulbüchern im Schuljahr 2021/22 inklusive approbierte Schulbücher, therapeutische Unterrichtmittel, Religionsschulbücher, DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Unterrichtsmittel, Unterrichtsmittel eigener Wahl, aufbereitete Schulbücher für sehgeschädigte und blinde Schülerinnen und Schüler, Urheberrechtsabgeltungen, etc.
Die Differenz zwischen Plan und Ist lässt sich durch die Berechnungen aufgrund der hundertprozentigen Ausschöpfung der für die Schulen bereitgestellten Budgets (Limits) erklären. Die Schulen haben die Limits nicht vollständig ausgeschöpft.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Über die Schulbuchaktion wurden im Schuljahr 2021/22 neben dem erhöhten Limit für SPF (Sonderpädagogischer Förderbedarf)-Schülerinnen und -Schüler gesamt ca. 455.000 Euro für therapeutische Unterrichtmittel und gesamt ca. 860.000 Euro für speziell aufbereitete Schulbücher für 348 blinde und sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler finanziert.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Schulbuchbranche (Schulbuchverlage und Schulbuchhändler) haben zur Gänze in deren Wertschöpfungskette profitiert. (120.495 Mio. Euro)
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Im Schuljahr 2021/22 wurden für 1.167.409 Schülerinnen und Schülern durchschnittlich pro Schülerin respektive Schüler 7,54 Schulbücher finanziert, was zu einer pro Kopf Entlastung in der Höhe von 103,22 Euro führte. Ein Aufschlüsselung nach Geschlechtern ist aus der vom BMBWF übermittelten Statistik nicht möglich, auch die tatsächliche Zahl der entlasteten Eltern kann aus der Statistik nicht entnommen werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.